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AUKM - AN 6 "Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen"

KLARA 2023 - 2027   Bildrechte: Land Niedersachsen
KLARA 2023 - 2027

Der Ortolan ist eine charakteristische Art der offenen Ackerlandschaft und kommt bevorzugt in niederschlagsarmen Regionen mit leichten Sandböden vor. In kleinteilig strukturierten Agrarlandschaften, in denen verschiedene Getreidearten, Leguminosen und Hackfrüchte angebaut werden, findet er optimale Brutbedingungen.

Für die Revierabgrenzung benötigt der Ortolan Singwarten – meist alte Eichen in Alleen, Baumreihen oder an Gehölzrändern. Das Nest wird anschließend in unmittelbarer Nähe dieser Singwarte am Boden angelegt, häufig in Wintergetreide oder Hackfruchtbeständen.

In Niedersachsen kommt der Ortolan heute nur noch in wenigen Landkreisen vor und gilt laut Roter Liste als höchst gefährdet.

Ziel der Maßnahme

Mit der Förderung sollen geeignete Brutbedingungen geschaffen und erhalten werden, um:

  • den Lebensraum zu sichern und ggf. wiederherzustellen,
  • einen günstigen Erhaltungszustand der Art zu gewährleisten und
  • langfristig stabile, sich selbst tragende Populationen aufzubauen.

Dies erfolgt durch eine ortolangerechte, extensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.

Ortolan auf Ast Bildrechte: MU
Landschaft für den Ortolan   Bildrechte: MU
Landschaft für den Ortolan

Fördergegenstand

Die Maßnahme unterstützt die Extensivierung von Anbauverfahren im Rahmen einer fünfjährigen Verpflichtung. Dazu gehören:

  • Schonstreifen mit mindestens 15 m Breite
  • Schonflächen mit mindestens 0,25 ha und ebenfalls mindestens 15 m Breite an einer Stelle

Bewirtschaftungsauflagen (Auszug)

  • Jährlicher Anbau von Getreide oder Getreide‑Leguminosen‑Gemengen zur Körnergewinnung,
  • Maisanbau ist ausgeschlossen,
  • Aussaat der Hauptfrucht bis zum 15. April,
  • Herbstaussaat des Vorjahres ist bis einschließlich 1. Oktober zulässig,
  • Verbot von Pflanzenschutzmitteln sowie stickstoffhaltigen Düngemitteln,
  • Beregnung der geförderten Flächen ist untersagt.

Zuschläge

Zuschläge können gewährt werden bei:

  • Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde (UNB),
  • vollständigem Verzicht auf Düngung,
  • Ernte, Nutzung oder Bodenbearbeitung erst ab dem 1. Oktober.

Förderkulisse

Gefördert werden ausschließlich Flächen innerhalb der festgelegten und jährlich aktualisierten Förderkulissein folgenden Landkreisen:

Diepholz, Gifhorn, Lüchow‑Dannenberg, Lüneburg, Nienburg, Uelzen

Die aktuelle Förderkulisse ist in den Umweltkarten Niedersachsen einsehbar:

➡️ https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=

Weiterführende Informationen

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Ortolan   Bildrechte: MU

Ortolan

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
10.02.2026

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