AUKM - AN 6 "Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen"
Der Ortolan ist eine charakteristische Art der offenen Ackerlandschaft und kommt bevorzugt in niederschlagsarmen Regionen mit leichten Sandböden vor. In kleinteilig strukturierten Agrarlandschaften, in denen verschiedene Getreidearten, Leguminosen und Hackfrüchte angebaut werden, findet er optimale Brutbedingungen.
Für die Revierabgrenzung benötigt der Ortolan Singwarten – meist alte Eichen in Alleen, Baumreihen oder an Gehölzrändern. Das Nest wird anschließend in unmittelbarer Nähe dieser Singwarte am Boden angelegt, häufig in Wintergetreide oder Hackfruchtbeständen.
In Niedersachsen kommt der Ortolan heute nur noch in wenigen Landkreisen vor und gilt laut Roter Liste als höchst gefährdet.
Ziel der Maßnahme
Mit der Förderung sollen geeignete Brutbedingungen geschaffen und erhalten werden, um:
- den Lebensraum zu sichern und ggf. wiederherzustellen,
- einen günstigen Erhaltungszustand der Art zu gewährleisten und
- langfristig stabile, sich selbst tragende Populationen aufzubauen.
Dies erfolgt durch eine ortolangerechte, extensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
Fördergegenstand
Die Maßnahme unterstützt die Extensivierung von Anbauverfahren im Rahmen einer fünfjährigen Verpflichtung. Dazu gehören:
- Schonstreifen mit mindestens 15 m Breite
- Schonflächen mit mindestens 0,25 ha und ebenfalls mindestens 15 m Breite an einer Stelle
Bewirtschaftungsauflagen (Auszug)
- Jährlicher Anbau von Getreide oder Getreide‑Leguminosen‑Gemengen zur Körnergewinnung,
- Maisanbau ist ausgeschlossen,
- Aussaat der Hauptfrucht bis zum 15. April,
- Herbstaussaat des Vorjahres ist bis einschließlich 1. Oktober zulässig,
- Verbot von Pflanzenschutzmitteln sowie stickstoffhaltigen Düngemitteln,
- Beregnung der geförderten Flächen ist untersagt.
Zuschläge
Zuschläge können gewährt werden bei:
- Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde (UNB),
- vollständigem Verzicht auf Düngung,
- Ernte, Nutzung oder Bodenbearbeitung erst ab dem 1. Oktober.
Förderkulisse
Gefördert werden ausschließlich Flächen innerhalb der festgelegten und jährlich aktualisierten Förderkulissein folgenden Landkreisen:
Diepholz, Gifhorn, Lüchow‑Dannenberg, Lüneburg, Nienburg, Uelzen
Die aktuelle Förderkulisse ist in den Umweltkarten Niedersachsen einsehbar:
Weiterführende Informationen
- Details zu Bewirtschaftungsauflagen und Förderhöhen finden Sie im jeweiligen Merkblatt (s. o.).
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige UNB oder die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
- Unterlagen zur administrativen Abwicklung (Teilnahmebedingungen, Antragsformulare, Musteraufzeichnungen, FAQ) finden Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
10.02.2026

