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AUKM - GN 1 "Nachhaltige Grünlandnutzung"

KLARA 2023 - 2027   Bildrechte: Land Niedersachsen
KLARA 2023 - 2027

A K T U E L L

Die Maßnahme GN 1 fällt vollständig in die fachliche Zuständigkeit des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).


Borringhauser Wiesen   Bildrechte: MU

Die Maßnahme GN 1 fördert eine nachhaltige, standortangepasste Bewirtschaftung von Dauergrünland, um wertvolle Lebensräume für Wiesenvögel, Insekten und andere Tierarten sowie für die standorttypischen Pflanzengesellschaften zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Ausschlussgebiete

GN 1 wird nicht angeboten in folgenden Bereichen:

  • Förderkulisse GN 2
  • Nationalparke „Harz“ und „Niedersächsisches Wattenmeer“
  • Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“
  • Naturschutzgebiete
  • gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 24 NNatSchG (sofern ein Antrag auf Erschwernisausgleich vorliegt)
  • Landschaftsschutzgebiete mit speziellen Auflagen zur landwirtschaftlichen Nutzung

Wesentliche Bewirtschaftungsauflagen

  • Mindestviehbesatz: durchschnittlich mindestens 0,3 RGV/ha Dauergrünland je Betrieb
  • Verbot von chemisch‑synthetischen Pflanzenschutzmitteln
  • Verbot von chemisch‑synthetischen Düngemitteln
  • Eingeschränkte organische Düngung
  • Keine Bodenbearbeitung
  • Ruhezeit ab 21.03.
    • Pflegemaßnahmen, Mahd, Nachsaat und/oder Düngung erst ab 06.06.
    • Für Milcherzeuger (mind. 10 Milchkühe): Ende der Ruhezeit bereits 31.05.
  • Beweidung in der Ruhezeit zulässig, jedoch max.
    • 3 Tiere/ha, oder
    • 2 RGV/ha (nur Schafe, Ziegen, Rinder; keine Equiden/Pferde)
  • Bei anschließender Schnittnutzung:
    • Schonfläche von mindestens 10 % des Schlages stehen lassen
    • Nutzung frühestens ab 01.08.
  • Mindestens eine Nutzung (Schnitt oder Beweidung) pro Jahr bis einschließlich 30.09.
  • Dokumentationspflicht: Führung einer Schlagkartei

Zuschlagsmöglichkeiten

Folgende Zuschläge können zusätzlich vereinbart werden:

  • Zuschlag A: Einsatz eines Mähbalkens ohne rotierende Messer und ohne Aufbereiter
  • Zuschlag B: Anlage eines Altgrasstreifens
Blumenwiese Scheden LPV Göttingen   Bildrechte: LPV Göttingen

Weiterführende Informationen

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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
06.02.2026

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