AUKM - GN 1 "Nachhaltige Grünlandnutzung"
A K T U E L L
Die Maßnahme GN 1 fällt vollständig in die fachliche Zuständigkeit des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).
Die Maßnahme GN 1 fördert eine nachhaltige, standortangepasste Bewirtschaftung von Dauergrünland, um wertvolle Lebensräume für Wiesenvögel, Insekten und andere Tierarten sowie für die standorttypischen Pflanzengesellschaften zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Ausschlussgebiete
GN 1 wird nicht angeboten in folgenden Bereichen:
- Förderkulisse GN 2
- Nationalparke „Harz“ und „Niedersächsisches Wattenmeer“
- Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“
- Naturschutzgebiete
- gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 24 NNatSchG (sofern ein Antrag auf Erschwernisausgleich vorliegt)
- Landschaftsschutzgebiete mit speziellen Auflagen zur landwirtschaftlichen Nutzung
Wesentliche Bewirtschaftungsauflagen
- Mindestviehbesatz: durchschnittlich mindestens 0,3 RGV/ha Dauergrünland je Betrieb
- Verbot von chemisch‑synthetischen Pflanzenschutzmitteln
- Verbot von chemisch‑synthetischen Düngemitteln
- Eingeschränkte organische Düngung
- Keine Bodenbearbeitung
- Ruhezeit ab 21.03.
- Pflegemaßnahmen, Mahd, Nachsaat und/oder Düngung erst ab 06.06.
- Für Milcherzeuger (mind. 10 Milchkühe): Ende der Ruhezeit bereits 31.05.
- Beweidung in der Ruhezeit zulässig, jedoch max.
- 3 Tiere/ha, oder
- 2 RGV/ha (nur Schafe, Ziegen, Rinder; keine Equiden/Pferde)
- Bei anschließender Schnittnutzung:
- Schonfläche von mindestens 10 % des Schlages stehen lassen
- Nutzung frühestens ab 01.08.
- Mindestens eine Nutzung (Schnitt oder Beweidung) pro Jahr bis einschließlich 30.09.
- Dokumentationspflicht: Führung einer Schlagkartei
Zuschlagsmöglichkeiten
Folgende Zuschläge können zusätzlich vereinbart werden:
- Zuschlag A: Einsatz eines Mähbalkens ohne rotierende Messer und ohne Aufbereiter
- Zuschlag B: Anlage eines Altgrasstreifens
Weiterführende Informationen
- Details zu Bewirtschaftungsauflagen und Förderhöhen finden Sie im Merkblatt zur Maßnahme GN 1 (s. o.).
- Für Fragen stehen die untere Naturschutzbehörde (UNB) sowie die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.
- Informationen zur administrativen Abwicklung (Teilnahmebedingungen, Formulare, Musteraufzeichnungen, FAQ) finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
06.02.2026

