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Antwort auf die mündliche Anfrage: Können gesetzlich geforderte Gewässerrandstreifen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Helmut Dammann-Tamke und Frank Oesterhelweg (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Ausweislich des Protokolls der 123. Plenarsitzung vom 2. März 2017 hat Umweltminister Stefan Wenzel im Zusammenhang mit dem Entwurf eines neuen Wassergesetzes Folgendes gesagt: „Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oesterhelweg, beispielsweise gibt es eine Richtlinie über die Gewährung von Mitteln für Agrarumweltmaßnahmen. Damit können Gewässerrandstreifen gefördert werden. Diese müssen eine Breite von mindestens 6 m und maximal 30 m haben und werden mit 540 Euro pro Hektar gefördert. Außerdem können Sie, wie gesagt, ökologische Vorrangflächen wie Greening-Flächen auch in den Bereich der Gewässerrandstreifen verlegen. Das dient zugleich der Erfüllung der für viele Betriebe geltenden Direktzahlungsauflagen und kann eben auch eine Win-win-Situation darstellen."

1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Gewässerrandstreifen gefördert werden, die von Landwirten freiwillig eingerichtet werden?

Gewässerrandstreifen können gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen — NiB-AUM — (Richtlinie NiB-AUM), auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER – Verordnung) sowie dem hierzu ergangenen Folgerecht der EU und der Grundsätze des Bundes für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung des jeweils geltenden Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, gefördert werden.

2. Wären die ersten 5 m eines Gewässerrandstreifens im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen förderfähig, wenn dieser Randstreifen durch Landesgesetz festgelegt würde?

Ja, bei der derzeitigen Ausgestaltung der Förderung wären auch die ersten 5 m eines Gewässerrandstreifens im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen förderfähig.

3. Falls nein, warum hat der Umweltminister dies in der Plenardebatte am 2. März 2017 nicht ausdrücklich klargestellt?

Siehe Antwort zu Frage 2.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

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