Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
Antragsverfahren 2025
Im Antragsverfahren Sammelantrag Agrarförderung 2025 werden nur Folgeanträge* für folgende AUKM zur Verbesserung der Biodiversität des MU angeboten:
- AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern
- AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern
- An 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen
- AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen
- AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln)
- GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes
- GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten
- BB Maßnahmen zum Schutz Besondere Biotoptypen (BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen, BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen)
Die AUKM gewähren Zuwendungen für freiwillige Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Mit einer Teilnahme werden wertvolle Lebensräume erhalten und verbessert. Viele in ihrem Bestand als gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind auf die Agrarlandschaft als Lebensraum angewiesen. Die AUKM leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Naturschutzpolitik des Landes Niedersachsen beim Aufbau des europäischen ökologischen Schutzgebietssystems Natura 2000.
Die AUKM sind auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 (ELER) Bestandteil des GAP-Strategieplanes für die Bundesrepublik Deutschland.
Förderkulissen stellen Gebiete da, in denen für landwirtschaftlich genutzte Flächen Anträge auf AUKM gestellt werden können. Es werden über die Umweltkarten nur Förderkulissen von AUKM dargestellt, für die im jeweiligen Jahr Anträge zulässig sind.
Daneben werden auf dieser Seite Förderkulissen für Naturschutzmaßnahmen dargestellt, die in einem engen fachlichen Verhältnis zu den AUKM stehen:
Kulisse Billigkeitsrichtline Nordische Gastvögel
Folgende Förderkulissen stehen zur Verfügung:
* D.h. bestehende Verpflichtungen können um zusätzliche Flächen ergänzt werden. Erst- und Neuanträge für neue Verpflichtungen sind nicht möglich.
Ansprechpartner: Frank Kruse, MU, Tel.: (0511) 120-3540