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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.

Im Rahmen einer Umschaltung wurde festgestellt, dass ein Regelventil in einer von vier Redundanzen des Kaltwassersystems nicht verfahren werden konnte. Nach der Meldeverordnung ist ein Ausfall in einem sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System nach Kriterium N (normal) 2.1.1 (INES 0) meldepflichtig.

Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.06.2018

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