Lärmschutzbereich Flugplatz Braunschweig
Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg
Der Lärmschutzbereich beruht auf einer Prognose des Verkehrsaufkommens für die Flugbewegungen für das Jahr 2030. Diese sind in den folgenden Bericht zur Erstellung des Datenerfassungssystems DES Prognose 2030 zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg eingeflossen.
Bericht Erstellung des Datenerfassungssystems DES Prognose 2030 zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Mit diesem DES sind die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmschutzbereiche erfolgt.
Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereichs
Die 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV) regelt u.a. die Erstattung von Aufwendungen für baulicheSchallschutzmaßnahmen. Dies geschieht auf Basis von berechneten Isophonen-Bändern, die sie den nachfolgenden Karten Maßstab 1:5.000 entnehmen können.Nachts
Karte 3Karte 4
Ob Sie Aufwendungen für den baulichen Schallschutz ersetzt bekommen, klären Sie bitte mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde.

