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Lärmschutzbereich Flugplatz Braunschweig

Für den Flugplatz Braunschweig-Wolfsburg wurde ein Lärmschutzbereich durch Verordnung festgesetzt. Das Niedersächsische Kabinett hat die Verordnung am 16.01.2026 verabschiedet. Sie ist im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt (Nds. GVBI) Nr. 3 vom 16.01.2026 veröffentlicht.


Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg

Der Lärmschutzbereich beruht auf einer Prognose des Verkehrsaufkommens für die Flugbewegungen für das Jahr 2030. Diese sind in den folgenden Bericht zur Erstellung des Datenerfassungssystems DES Prognose 2030 zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg eingeflossen.

Bericht Erstellung des Datenerfassungssystems DES Prognose 2030 zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

Flugstrecken

Mit diesem DES sind die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmschutzbereiche erfolgt.

Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereichs

Die 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV) regelt u.a. die Erstattung von Aufwendungen für baulicheSchallschutzmaßnahmen. Dies geschieht auf Basis von berechneten Isophonen-Bändern, die sie den nachfolgenden Karten Maßstab 1:5.000 entnehmen können.

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Karte 1
Karte 2

Nachts

Karte 3
Karte 4


Ob Sie Aufwendungen für den baulichen Schallschutz ersetzt bekommen, klären Sie bitte mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde.


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