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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde

Pressemitteilung Nr. 141/2018

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde (KWG), der PreussenElektra, heute (Freitag) fristgerecht über ein meldepflichtiges Ereignis informiert.

Bei einer wiederkehrenden Prüfung wurde festgestellt, dass ein Überströmventil nicht vollständig öffnete, da der Ventilhubweg eingeschränkt war. Nach der atomrechtlichen Meldeverordnung wurde das Ereignis als Meldung nach Kategorie N (Normal) 2.1.6 und in INES 0, das heißt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen, eingestuft.

Das Ventil hat unter anderem die Aufgabe, bei solchen wiederkehrenden Prüfungen das Kühlmittel statt in den Reaktorkühlkreislauf wieder zurück in den Flutbehälter zu führen. Das Ministerium wird das Vorkommnis auch im Hinblick auf die im Kraftwerk vorhandenen Arbeitsanweisungen auswerten. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.


Artikel-Informationen

erstellt am:
07.12.2018

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