Artikel-Informationen
erstellt am:
29.03.2017
Gemeinsam mit Umweltminister Stefan Wenzel stellte der Finanzminister die Maßnahmen der vierten Tranche vor. Grundlage für die zusätzlichen Investitionen ist das am 13.12.2013 verabschiedete Nachtragshaushaltsgesetz. Darin wurde ein „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen" in Höhe von 120 Millionen Euro geschaffen. Die Gesamtsumme verteilt sich auf insgesamt 4 Bausteine. Im Jahr 2015 wurden mit dem 2. Nachtragshaushalt zusätzlich 70 Mio. Euro für einen 5. Baustein zur Verfügung gestellt. Diese Mittel stehen ausschließlich für Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung.
Im ersten Programmbaustein werden Maßnahmen umgesetzt, die die energetische Qualität der Landesliegenschaften deutlich verbessern. Für 2017 wurden 15 Maßnahmen ausgewählt, die vordringlich realisiert werden sollen und energetisch ein großes Einsparpotenzial aufweisen. Damit investiert das Land das vierte Jahr in Folge in die energetische Optimierung seiner Gebäude und gestaltet sie damit zukunftsfähig, betonte Umweltminister Stefan Wenzel. Dies ist ein weiterer Schritt, den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird eine Energieeinsparung von rund 1.630 Megawattstunden jährlich prognostiziert. Für die Umwelt bedeutet dies eine Entlastung von rund 460 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2). Im Bereich der Hochschulen werden weitere Maßnahmen die Einspareffekte zusätzlich erhöhen.
Die Auswahl der Maßnahmen in den Bausteinen 2 bis 4 erfolgt nach ressortspezifischen Prioritäten und es handelt sich dabei um Brandschutzmaßnahmen, allgemeine Beseitigung von Bauschäden u. ä. Maßnahmen.
Die Mittel des Sondervermögens werden zusätzlich zu den Mitteln des Landeshochbaus in den Einzelplänen 20 (allgemeiner Landesbau) und 06 (Hochschulbau) zur Verfügung gestellt.
Hintergrund:
Die Landesregierung hat mit der Koalitionsvereinbarung beschlossen, eine Vorbildfunktion bei CO2-Einsparungen und Effizienz im Energiesektor zu übernehmen. Die Vorbildfunktion der Landesregierung soll auch im Niedersächsischen Klimaschutzgesetz verankert werden.
Mit dem Gesetz über die Errichtung eines "Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen" vom 11.12.2013 stehen bis 2017 jährlich rund 7 Millionen Euro für Energiesparmaßnahmen im landeseigenen Gebäudebestand zur Verfügung (Laufzeit des Sondervermögens 2014 bis 2017). Diese Haushaltsmittel werden noch im Verhältnis der vom Land und den Hochschulen genutzten Nettogrundfläche (NGF) der Gebäude auf die Ressorts aufgeteilt, so dass auf den allgemeinen Landesbau noch 62 Prozent entfallen.
Um die begrenzten Mittel sinnvoll einzusetzen, hat die Landesregierung Kriterien erarbeitet, um Baumaßnahmen zu priorisieren. Dieser Stufenplan zur energetischen Sanierung der landeseigenen Gebäude bildet auch die Ausgangslage (mit einer Treibhausgasbilanz der Landesverwaltung Niedersachsen) für das Konzept für eine klimafreundliche Landesverwaltung, mit dem im Rahmen des Klimagesetzes Potenziale, mögliche Ziele, Maßnahmen und Kosten in Niedersachsen ermittelt werden.
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erstellt am:
29.03.2017