Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Vorsitzwechsel Flussgebietsgemeinschaft Weser

Sander: Wasserqualität muss weiter verbessert werden


Pressemitteilung 45/2007

HANNOVER/POLLE. Niedersachsen hat heute (Mittwoch) turnusgemäß den Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser übernommen. Bei der Übergabe in Polle (Landkreis Holzminden) dankte Umweltminister Hans-Heinrich Sander seinem hessischen Amtskollegen Umweltminister Wilhelm Dietzel für die vorbildliche Koordinierung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den vergangenen vier Jahren.

Unter dem Vorsitz von Niedersachsen werde es in den kommenden drei Jahren nun darauf ankommen, einen maßgeblichen Baustein der Wasserrahmenrichtlinie – nämlich das Maßnahmenprogramm und den Bewirtschaftungsplan für die Weser aufzustellen, erklärte Umweltminister Sander: "Ziel ist es, die Salzbelastung in Werra und Weser sowie die Nährstoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren. Ebenso müssen wir dafür sorgen, dass die Durchgängigkeit für Wanderfische als auch die Gewässerstruktur von Bundeswasserstraßen verbessert werden."

Bereits vor der im kommenden Jahr anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen sei klar, dass für die geplante zusätzliche Salzeinleitung in die Werra durch Kali + Salz schon jetzt Lösungen entwickelt werden müssten, betonte Sander: "Eine nachhaltige Schädigung der Flussgebietseinheit Weser muss vermieden werden. Ich erwarte, dass der Antrag der Kali + Salz bereits Lösungsmöglichkeiten dazu aufzeigt. Es muss geprüft werden, ob nach Auslaufen der jetzigen Genehmigung der Grenzwert am Pegel Gerstungen herabgesetzt werden kann. Denn grundsätzlich muss die Salzwasserbelastung in die Werra schrittweise reduziert werden - soweit das technisch, wirtschaftlich und rechtlich vertretbar ist."

Ebenso müssten in den kommenden Jahren auch die Nährstoffeinträge auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - soweit vertretbar - zurückgefahren werden, erläuterte der Minister weiter. "Trotz aller bisherigen Anstrengungen zeichnet sich ab, dass gerade bei der Nitratproblematik im Grundwasser noch mehr getan werden muss." Der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter in allen Grundwasserkörpern müsse unterschritten werden, so seien die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. "Kurzfristig wird das aber nicht möglich sein. Einige Länder in der Flussgebietseinheit Weser werden gezwungen sein, die in der Wasserrahmenrichtlinie gegebenen Möglichkeiten zur Fristverlängerung in Anspruch zu nehmen."

Eine weitere Aufgabe werde es sein, das überregionale Bewirtschaftungsziel zur "Verbesserung der Durchgängigkeit für Wanderfische" zu erreichen, um Laich- und Aufwuchsräume zu erschließen und zu vernetzen, fügte Sander hinzu. Dazu sei es notwendig, vorhandene Querbauwerke sowie die Möglichkeiten zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit genauer zu untersuchen.

"Wichtig bei allen Maßnahmen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit", betonte Sander. Derzeit befindet sich der Zeit- und Arbeitsplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Anhörung, bis Mitte 2007 kann Stellung genommen werden. Bis Ende 2007 werden darüber hinaus die wichtigen wasserwirtschaftlichen Fragen in der Flussgebietseinheit Weser vorgestellt, zu denen innerhalb von sechs Monaten Stellung genommen werden kann. Das gilt schließlich auch für den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm, die Ende 2008 im Entwurf veröffentlicht werden. "Bei der Erarbeitung der Planungen werden wir die vor Ort vorhandene Fachkunde einbeziehen. So wollen wir die nötige Bodenhaftung sicherstellen." Auch werde die Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Weser auf Veranstaltungen über die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen informieren, fügte Sander hinzu.

"Ziel der Flussgebietsgemeinschaft Weser ist es, eine hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erreichen", so Sander abschließend. "Nach meiner Auffassung sollte keine Maßnahme veranlasst werden, die nicht mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort intensiv erörtert worden ist."

HINWEIS: In der Flussgebietsgemeinschaft Weser koordinieren die Länder Bremen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Bewirtschaftung der Weser einschließlich der zugeordneten Einzugsgebiete wie Werra und Fulda nach den Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln