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Abfallrecht

Abfallrecht wird vereinfacht:


Kabinettspressemitteilung Nr. 019/08

HANNOVER. Auf Vorschlag von Umweltminister Hans- Heinrich Sander hat das Kabinett heute der Novelle des Niedersächsischen Abfallgesetzes zugestimmt. Kern der neuen Regelung sind Vereinfachungen bei der abfallrechtlichen Überwachung. Daneben umfasst die Novelle redaktionelle Änderungen. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Deregulierung von Rechtsvorschriften.

Nach der Novelle sind Abfallexporte aus Niedersachsen innerhalb des Bundesgebietes künftig lediglich dem Umweltministerium anzuzeigen. Die frühere Genehmigungspflicht entfällt. Bei der Abfallbeseitigung sorgen europaweit geltende Anforderungen für einen einheitlich hohen Standard. Eine Anzeige gegenüber dem Umweltministerium soll Kenntnisse über geänderte Abfallströme vermitteln.

Weiterer Grund für die Novellierung ist eine Anpassung an geänderte Begriffe des Bundes- und Europarechts: Das Abfallrecht unterscheidet danach nur noch zwischen "gefährlichen" und "nicht gefährlichen" Abfällen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.03.2008
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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