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Schacht Konrad

Pressemitteilung Nr. 12/2008

Zu der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2008, die Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen den Planfeststellungsbeschluss des Niedersächsischen Umweltministeriums für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks Konrad als Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle als unzulässig zurück zu weisen, erklärte der Niedersächsische Minister für Umwelt und Klimaschutz Hans-Heinrich Sander: "Auch wenn die Verfassungsbeschwerde nach der abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses ohnehin nicht mehr aufhalten konnte und das Bundesamt für Strahlenschutz bereits mit den Vorarbeiten zur Errichtung des Endlagers begonnen hat, bestätigt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch einmal, dass die Arbeit des Umweltministeriums und der zugezogenen Sachverständigen nicht zu beanstanden war und die nach langwierigen Prüfungen getroffene Entscheidung unter keinem erdenklichen Grund anfechtbar ist."

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2008
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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