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Schachtanlage Asse II

Zuständigkeit für Strahlenschutz wird im Umweltministerium konzentriert


HANNOVER. Das Landeskabinett hat heute die Zuständigkeit für die Durchführung der Strahlenschutzverordnung für die Schachtanlage Asse II vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz übertragen. "Künftig wird die Asse II wie eine kerntechnische Anlage behandelt. Damit wird die erforderliche Fachkompetenz für den Strahlenschutz im Ministerium für Umwelt und Klimaschutz konzentriert", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander.

Die Bundesregierung hatte am 5. November 2008 beschlossen, das Forschungsbergwerk Asse in eine Anlage des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle gemäß § 9 a Abs. 3 Atomgesetz zu überführen. Der Betrieb des Bergwerks soll zum 1. Januar 2009 auf das Bundesamt für Strahlenschutz übergehen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.11.2008
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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