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Bauminister Lies: „Mehr barrierefreier Wohnraum für Niedersachsen“ Bauwirtschaft und Behindertenverbände verständigen sich auf Standards

Pressemitteilung Nr. 81/2018


Niedersachsens Bauminister Olaf Lies hat Pläne zur Neuregelung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) im Bereich barrierefreies Bauen begrüßt. Zuvor hatten sich Verbände der Wohnungswirtschaft und der Menschen mit Behinderungen in einem gemeinsamen Regelungsvorschlag zu § 49 NBauO geeinigt, der in einer Arbeitsgruppe erarbeitet worden war. Der Entwurf soll bereits in Kürze in den Landtag eingebracht werden. Die Novellierung sieht eine Änderung des § 49 der Niedersächsischen Bauordnung vor. Bei Neubauten mit mehr als vier Wohnungen sollen künftig alle Wohnungen barrierefrei sein. Bislang war dies nur für die Wohnungen eines Geschosses erforderlich. Aufzüge sollen weiterhin in Gebäuden mit mehr als vier Obergeschossen zwingend erforderlich sein. Bei niedrigeren Gebäuden müssen Nachrüstmöglichkeiten vorgesehen sein. Zudem soll jede achte Wohnung eines Neubaus bei Bedarf rollstuhlgerecht sein. Lassen sich die rollstuhlgerechten Wohnungen ohne Aufzüge nicht stufenlos erreichen, müssen diese auch unabhängig von einem tatsächlichen Bedarf eingebaut werden. Weitere Neuerungen sollen die barrierefreie Gestaltung von Balkonen und Terrassen und die Schaffung von barrierefreien Einstellplätzen sein.

Bauminister Olaf Lies: „Die Neuregelung sieht an vielen Stellen eine deutliche Verbesserung vor. Die Vorschläge helfen, mehr barrierefreien, komfortablen Wohnraum zu schaffen, der aber auch bezahlbar bleibt. Barrierefreies Wohnen ist ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass die Verbände der Wohnungswirtschaft und der Menschen mit Behinderungen gemeinsam Vorschläge erarbeitet haben und sich diese in der geplanten Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung wiederfinden. Der Entwurf wird in Kürze von den Regierungsfraktionen in den Landtag eingebracht.“

Heiner Pott, Direktor beim Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft: „Die Arbeitsgruppe hat der Leitthese „Barrierefreiheit für alle“ des vorigen wohnungspolitischen Kongresses Taten folgen lassen. Dazu haben wir mit allen wohnungswirtschaftlichen Verbänden, dem Arbeitskreis Inklusion und der Landesbehindertenbeauftragten gemeinsam einen pragmatischen Ansatz gewählt, der sowohl die örtliche Bedarfssituation als auch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen im Auge hat. Wir haben Strategien und Handlungsansätze formuliert, die die Probleme der Betroffenen wirklich lösen. Nicht die DIN ist entscheidend, sondern der Bedarf der Menschen vor Ort.“

Holger Stolz, Landesgeschäftsführer Lebenshilfe Niedersachsen e.V.: „Für die Lebenshilfe Niedersachsen sind die vorgelegten Vorschläge für eine Novellierung der Bauordnung ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbständiges Leben mitten in der Gesellschaft. Inklusion wird dadurch erst ermöglicht.“

Hans-Werner Lange, Geschäftsführer Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.: „Barrierefreies Wohnen ist für zehn Prozent aller Menschen zwingend erforderlich, für 30 Prozent notwendig und für 100 Prozent ein Stück mehr Lebensqualitlät. Es war gut, dass Menschen mit Behinderungen von Beginn an federführend an der Novellierung mitgearbeitet haben. Ich hoffe, dass alles jetzt auch so umgesetzt wird – es wäre ein Meilenstein in Richtung einer inklusiven Gesellschaft.“

Die Arbeitsgruppe war auf Initiative des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw) einberufen worden. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren auch die Architektenkammer Niedersachsen, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2018

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