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Schutzgebiete sollen vor Borkenkäfer geschützt werden

Pressemitteilung 21/2019

Aufgrund einer befürchteten massiven Ausbreitung des Borkenkäfers in Niedersachsen haben das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium den Landkreisen und kreisfreien Städten empfohlen, die zeitliche Begrenzung für die Holzentnahme und Pflege in Natura-2000-Gebieten vorübergehend auszusetzen. Den Unteren Naturschutzbehörden wird empfohlen, die notwendige Zustimmung für die vom Borkenkäfer betroffenen Schutzgebiete zu erteilen.

Das Orkantief Friederike und eine extreme und lang anhaltende Trockenperiode im Jahr 2018 hatten günstige Bedingungen für die Vermehrung des Borkenkäfers geschaffen. Das trotz umfangreicher Gegenmaßnahmen verbliebene Sturmholz bot den Borkenkäfern große Mengen bestgeeignetes Brutmaterial, das zusammen mit der warmen Witterung im Sommer und Herbst 2018 eine hohe Anzahl von überwinterungsfähigen Exemplaren bedingt hat. Daher wird von einer sehr hohen Ausgangspopulation im Frühjahr 2019 ausgegangen.

Innerhalb von Natura 2000-Gebieten darf in der Regel zwischen März und September (1.3. bis 31.8.) Holz nur geerntet werden, wenn die untere Naturschutzbehörde dem zugestimmt hat. So sollen die Fortpflanzungs- und Ruhestätten wertbestimmender Tierarten geschützt werden.

Für das Jahr 2019 wird den betroffenen Landkreisen empfohlen, diese Regelung aufzuheben. So soll es möglich sein, eine sachgemäße Bekämpfung des Borkenkäfers sowie eine fachgerechte Aufarbeitung des Holzes in den Schutzgebieten vorzunehmen. Bitte beachten Sie: Die Regelung betrifft ausdrücklich nicht die Entfernung von Alt- und Totholz!*
Auch der punktuelle, nicht flächige Pflanzenschutzmitteleinsatz ist gegebenenfalls gestattet, etwa um gestapeltes Holz gegen Borkenkäfer zu behandeln.

*Richtigstellung vom 18. März 2019:

Eine sachgemäße Bekämpfung des Borkenkäfers umfasst nicht die Entfernung von Alt- und Totholz. Die Entfernung von Alt- und Totholz ist mit dem Erlass des MU vom 28.02.2019 nie beabsichtigt oder geregelt worden. Alt- und Totholz sind wichtige Bestandteile des naturschutzfachlichen Konzepts.
Die seinerzeit (am 06. März 2019) dazu erstellte Pressemitteilung zum Erlass war diesbezüglich fehlerhaft.


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.03.2019
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2019

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