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Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen

Insbesondere in Natura 2000-Gebiete und Naturschutzgebieten stellt eine naturschutzfachlich qualifizierte, kontinuierliche und entsprechend den Erfordernissen in den jeweiligen Gebieten angemessene Vor-Ort-Betreuung (Gebietsbetreuung) vielfach einen wichtigen Faktor für die erfolgreiche Pflege und Entwicklung dieser Gebiete dar.

Die Vor-Ort-Betreuung kann daher einen zentralen Beitrag zur Aufwertung und qualitativen Verbesserung der Schutzgebiete und damit zur Erreichung des Schutzzwecks der jeweiligen Schutzgebiete bzw. der Erhaltungsziele für die FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete leisten.

Vor diesem Hintergrund wird eine Stärkung, Qualifizierung und ggf. Ausweitung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten durch bestehende Einrichtungen – wie insbesondere die Ökologischen Stationen – angestrebt. Damit soll ein noch umfassenderen Beitrag zur Erreichung der Naturschutzziele in Natura 2000-Gebieten und in Naturschutzgebieten geleistet werden können.

Es ist notwendig, die vorhandenen regionalen Strukturen zu berücksichtigen, deren Weiterentwicklung zu unterstützen und die Voraussetzungen für eine entsprechende Verstetigung der Vor-Ort-Gebietsbetreuung zu schaffen. Damit sollen die bestehenden, erfolgreich arbeitenden Einrichtungen zur Gebietsbetreuung auf eine verlässliche Basis gestellt werden.

Im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) wurde im Jahr 2014 eine „Arbeitsgruppe Gebietsbetreuung von Schutzgebieten“ eingerichtet. Ziel war die Erarbeitung eines einheitlichen konzeptionellen Rahmens und abgestimmter Inhalte zur zukünftigen Entwicklung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten einschließlich einer einheitlichen Struktur und Grundlage für die zukünftige Förderung von ökologischen Stationen bzw. Einrichtungen zur Gebietsbetreuung.

Durch diese Arbeitsgruppe wurden auch die Grundsätze für die Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen erarbeitet. Mit diesen Grundsätzen werden landesweit einheitliche Grundlagen für die Schutzgebietsbetreuung durch die Einrichtungen zur Gebietsbetreuung in Niedersachsen und deren Kooperation mit den für die Pflege und Entwicklung zuständigen Naturschutzbehörden geschaffen sowie Rahmenbedingungen für deren Förderung definiert..

Die Grundsätze für die Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen stellen zudem eine Grundlage für eine mögliche Förderung von Einrichtungen zur Gebietsbetreuung gemäß Nr. 2.1.1 Buchst. e) der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege" (Richtlinie NAL, veröffentlicht im Nds. MBl. Nr. 26/2017 vom 05.07.2017, S. 831) dar.

Die Grundsätze für die Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen stehen in der rechten Spalte zum Download bereit.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
05.10.2017

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