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Kernkraftwerk Stade

Öffentliche Bekanntmachung zur Stilllegung


PI 34/2003 HANNOVER/STADE. Im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des Kernkraftwerks Stade - in dem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird - leitet das Niedersächsische Umweltministerium jetzt die Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Interessierte können den Antrag und weitere auszulegende Unterlagen vom 22.05 bis 21.07.2003 im Niedersächsischen Umweltministerium und im Dienstgebäude des Landkreises Stade einsehen. Einwendungen gegen den Antrag könnten in dieser Zeit vorgebracht und dann zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls mündlich erörtert werden, teilte eine Sprecherin des Umweltministeriums mit. "Die ausführliche Bekanntmachung wird morgen (Mittwoch) in den regionalen Tageszeitungen veröffentlicht."

Die E.ON Kernkraft GmbH hatte im Juli 2001 den Antrag zur Stilllegung und zum Restbetrieb der Anlage, zum Abbau von nicht mehr benötigten Anlagenteilen sowie zur Errichtung und zum Betrieb eines Lagers für radioaktive Abfälle des Kernkraftwerkes gestellt. Der Abbau ist in mehreren, voneinander unabhängigen Phasen vorgesehen:

Phase I: Im Kontrollbereich sollen möglichst viele, nicht mehr benötigte Systeme abgebaut werden, um Platz für die späteren Abbauarbeiten zu schaffen.

Phase II: Der Abbau der Großkomponenten soll vorbereitet und durchgeführt werden.

Phase III: Die aktivierten und am stärksten kontaminierten Komponenten sollen abgebaut werden.

Phase IV: Alle noch verbliebenen Systeme im Kontrollbereich sollen abgebaut und Maßnahmen zur Freigabe der verbleibenden Gebäudestrukturen und des Geländes aus der atomrechtlichen Überwachung durchgeführt werden.

Der Abriss der restlichen Gebäude soll dann in einer V. Phase nach Maßgabe des einschlägigen Rechts – außerhalb des Atomrechts – erfolgen.

Bis ein Endlager für radioaktive Abfälle zur Verfügung steht, soll am Standort der Anlage ein Lager für die schwach- und mittelradioaktiven Betriebsabfälle und solche aus dem Rückbau - etwa zwei bis drei Prozent des gesamten Rückbaumaterials - errichtet und betrieben werden. Beantragt sind hierfür höchstens 40 Jahre ab Beginn des Einlagerungsbetriebes.

"Nachdem die Anlage im Herbst endgültig vom Netz genommen wird, werden zunächst die abgebrannten Brennelemente, nach der notwendigen ‚Abklingzeit’ im Brennelementbecken abtransportiert", fügte die Sprecherin hinzu. Das Umweltministerium gehe bei dem geplanten Rückbau von etwa zehn bis zwölf Jahren aus.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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