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Artenreiches mesophiles Grünland

Sander: Aufwand für Planungen zurücknehmen


Presseinformation Nr. 94/2004

Hannover. Das Niedersächsische Umweltministerium bereitet derzeit eine Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes vor. Danach soll zukünftig artenreiches Grünland mit Pflanzen, die es weder nass noch sehr trocken mögen (artenreiches mesophiles Grünland) nicht mehr als so genanntes 28a Biotop geschützt werden.

"Nur in Niedersachsen mussten bislang die entsprechenden Flächen noch aufwendig erfasst werden. Dies bereitet den Landkreisen erheblichen unnötigen Aufwand", so Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Deshalb wies das Umweltministerium heute (Donnerstag) in einem Schreiben an die Bezirksregierungen auf die beabsichtigte gesetzliche Änderung hin, damit die Planer sich schon jetzt darauf einstellen können. "Es wäre unverantwortlich, teure und aufwendige Planungen zu machen, die in wenigen Monaten aufgrund veränderter Rechtslage vereinfacht würden", begründete Sander seine Ankündigung. Notwendig sei die Zustimmung des Landtages zu den Änderungen, die im Rahmen einer Novellierung des Niedersächsisches Naturschutzgesetzes eingebracht werden sollen, erklärte Sander. "Selbstverständlich wird es auch weiterhin bei entsprechenden Eingriffen in diesen Typ Grünland Umweltverträglichkeitsprüfungen geben. Wir wollen nicht den Naturschutz zurücknehmen, sondern nur den Aufwand", so der Minister.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.09.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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