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Vogelschutz im Voslapper Groden

Sander: Wir melden den Südteil und bereiten die Meldung des Nordteils vor


Kabinettspressemitteilung Nr. 068/2006

Hannover. Das Landeskabinett hat heute (Dienstag) den Südteil des Voslapper Groden (Gebietsteil C) zum europäischen Vogelschutzgebiet "Voslapper Groden-Süd" erklärt. "Wir melden diesen Teil des Voslapper Groden entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie. Unmittelbar anschließend wird die Ausweisung als Naturschutzgebiet folgen, die der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vorbereitet hat und für die das Beteiligungsverfahren schon durchgeführt wurde", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander dazu.

Mit der Ausweisung des "Voslapper Groden-Süd" soll der Schutz von Rohrdommeln, Tüpfelsumpfhühner, Blaukehlchen, Rohrschwirlen, Schilfrohrsänger und Wasserrallen erreicht werden. Die Ausweisung ist Voraussetzung dafür, dass im Rahmen der Planung für den JadeWeserPort eine entsprechende Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden kann, in der Maßnahmen zur Erhaltung des Europäischen Netzes "Natura 2000" festgelegt werden können. "Hier wie in anderen Fällen gilt es seitens der Planfeststellungsbehörden zwischen den wirtschaftlichen und ökologischen Belangen abzuwägen", so Sander.

Die Ausweisung des Gebietsteils B als Vogelschutzgebiet "Voslapper Groden-Nord" werde zurzeit vorbereitet, berichtete der Minister.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2006
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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