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Umweltministerkonferenz ( UMK )

Umweltminister setzen sich für die stärkere Nutzung von Biomasse und biogener Brennstoffe ein - UMK fasst Beschlüsse zu bedeutenden umweltpolitischen Fragen


Pressemitteilung Nr. 58/2006

Aerzen. Heute (Mittwoch) ist die 66. Umweltministerkonferenz in Aerzen bei Hameln zu Ende gegangen. Der Vorsitzende der Umweltministerkonferenz, Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander, der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium Michael Müller, sowie die Umweltministerinnen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, Margit Conrad und Tanja Gönner stellten die Ergebnissee im Anschluss an die Konferenz auf einer Pressekonferenz vor.

Sander: "Unter Umweltministern und Senatoren herrscht immer Einigkeit, dass wir unsere Umwelt für unsere Kinder und Enkel erhalten wollen. Wichtig ist dabei, dass Umweltpolitik das Machbare nicht aus den Augen verliert. Denn nur so können wir die Menschen überzeugen, sich auch für den Schutz der Umwelt einzusetzen."

Die Umweltministerinnen und -minister sowie -senatorin und -senatoren der Länder und des Bundes haben sich für die stärkere Nutzung von Biomasse und biogenen Brennstoffen eingesetzt. Ferner haben sie sich unter anderem mit den Themen Hochwasserschutz, Emissionshandel, Verpackungsverordnung und der Abfallablagerungsverordnung befasst. Auch diskutierten sie über europäisches Naturschutzrecht, sprich die EU-Vogelschutz und die FFH-Richtlinie.

Es wurden unter anderem folgende Themen beraten und dazu die untenstehenden gemeinsamen Beschlüsse gefasst:

Biomasse und biogene Brennstoffe

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder begrüßten, dass der Bund die steuerliche Förderung ab 2010 für Biokraftstoffe der zweiten Generation in den Mittelpunkt rückt. Für die Entwicklung und die Markteinführung innovativer BTL-Kraftstoffe (Biotechnical Liquids) seien stabile Rahmenbedingungen entscheidend. Deshalb sollten diese zunächst nicht mit der Mineralölsteuer belegt und ab 2015 unter Berücksichtigung der Überkompensationsregelung degressiv steuerbegünstigt werden. Für Deutschland stehe dabei die Entwicklung exportierbarer Techniken und Innovationen zur Festigung und Ausweitung der internationalen Marktposition im Vordergrund.

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder forderten die Bundesregierung auf, einen nationalen Biomasseaktionsplan unter Beteiligung der Länder unter Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien (insbesondere Optimierung der Treibhausgas-Emissionseinsparungen, Sicherstellung der guten fachlichen Praxis, Einhaltung der Qualitätsstandards bei Kfz-Emissionen und Kraftstoffnormen, Wirtschaftlichkeit/Energieeffizienz, soziale Aspekte/Verbraucherpreise) zu erarbeiten.

Besonderes Augenmerk soll dabei auf den Wärmemarkt und die Kraft-Wärme-Kopplung gelegt werden, da hier unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes und der Energieeffizienz die größten unausgeschöpften Potenziale der Bioenergienutzung liegen.

Bestehende gesetzliche und untergesetzliche administrative Regelungen seien darauf zu überprüfen, ob sie positive Impulse für eine dynamisch wachsende, nachhaltige Bioenergienutzung setzen.

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder begrüßten die im Eckpunktepapier der Bundesregierung beabsichtigte Einführung einer verpflichtenden Beimischungsquote als wichtigen Beitrag zur Wahrung der Belange der Luftreinhaltung und Steigerung der Verwendung von Biokraftstoffen. Dieser richtige Schritt dürfe aber nicht zu einer faktischen Abschaffung des Marktes für Reinkraftstoffe führen. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder begrüßen, dass im Interesse des Vertrauensschutzes die steuerliche Begünstigung für Reinkraftstoffe bis 2009 beibehalten wird, halten die zeitliche Begrenzung allerdings für nicht ausreichend. Eine Teilbesteuerung soll maximal in der Höhe erfolgen, mit der eine EU-rechtlich unzulässige Überförderung vermieden wird. Der Agrarbereich, der ÖPNV und die gewerbliche Schifffahrt sollten, langfristig steuerfrei bleiben. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten den Bund und begrüßten die Zusage des Bundes, bis Ende 2008 eine Bewertung der Potentiale der unterschiedlichen Biokraftstofftechnologien vorzulegen, die als Grundlage für die Entscheidung über eine weitere Förderung dienen soll.

Hochwasserschutz und EU-Hochwasserschutzrichtlinie

Die Umweltministerinnen und -minister, -senatorin und -senatoren der Länder halten die Regelungen für die Zuständigkeiten im Bereich des Hochwasserschutzes und die internationale und länderübergreifend institutionalisierte Zusammenarbeit für geeignet, Hochwassergefahren effektiv zu begegnen.

Sie fordern den Bund auf, dass das bisher Erreichte beim Hochwasserschutz gesichert und insbesondere international abgestimmte Konzepte nicht in Frage gestellt werden dürfen. Diese existierenden Pläne müssen Bestand haben und müssen von den formalen Bestimmungen der Richtlinie ausgenommen werden.

Die Umweltministerinnen und -minister, -senatorin und Senatoren der Länder haben den Bund um Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzschutzes, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel gebeten. Der Bund hat dazu erklärt, diesem Wunsch derzeit nicht entsprechen zu können.

Revision der Luftqualitätsrichtlinie

Umweltministerinnen und -minister, -senatorin und -senatoren der Länder den Bund haben über die Feinstaubproblematik diskutiert. Sie werden das Thema bei der nächsten UMK erneut aufgreifen. Dazu sollen Vorschläge für eine Überarbeitung der Richtlinie ausgearbeitet werden.

Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung

Die UMK sprach sich gegen eine Änderung der in der Abfallablagerungsverordnung festgelegten Anforderungen an die Qualität abzulagernder Abfälle aus.

Die UMK unterstrich die Notwendigkeit strenger technischer und rechtlicher Anforderungen bei der Genehmigung von Abfallzwischenlagern. Insbesondere sei bei der Antragstellung die vorgesehene Endbehandlung zu belegen.

Wegen der nach wie vor angespannten Situation im Bereich der Entsorgung gewerblicher Abfälle fordert die UMK deren Erzeuger und die Entsorgungswirtschaft nochmals mit Nachdruck auf, ihrer abfallrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und durch sortenreine Erfassung oder durch Sortierung und Aufbereitung Stoffströme zu bilden, die eine stoffliche oder energetische Verwertung entsprechender Fraktionen ermöglichen.

Angesichts bestehender Engpässe bei der energetischen Verwertung der heizwertreichen Fraktionen und Ersatzbrennstoffe aus mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen und aus der sortenreinen Erfassung oder Sortierung von Gewerbeabfällen appellierte die UMK eindringlich an die Entsorgungs- und Energiewirtschaft ihre entsprechenden Anlagenprojekte mit Hochdruck zu realisieren. Die betreffenden Abfallerzeuger müssten in Erfüllung ihrer Entsorgungsverpflichtung auch bereit sein, interessierten Anlagenbetreibern über längerfristige vertragliche Bindung die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die notwendigen Anlagen zu schaffen.

Entsorgung von Verpackungen

Die UMK ist der Auffassung, dass die gegenwärtigen Probleme durch Vollzugsmaßnahmen nicht zu lösen sind, und sprach sich dafür aus, die zur Sicherung der einheitlichen haushaltsnahen Wertstofferfassung erforderlichen Änderungen zeitnah im Rahmen einer Novelle der Verpackungsverordnung umzusetzen. Das BMU wurde daher gebeten, unter Ausschöpfung von Deregulierungspotenzialen, einen Entwurf für eine Novellierung der Verpackungsverordnung zu erarbeiten und vorzulegen.

Novellierung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Bund und Länder stellten gemeinsam fest, das EU- Naturschutzrecht in einem kooperativen und dialogorientierten Ansatz umzusetzen sei. Daher sei es notwendig, die Informationen über die Wirkungsweise des EU- Naturschutzrechts zu verbessern. Die Naturschutzrichtlinien sind nach gemeinsamer Auffassung von Bund und Ländern dem Nachhaltigkeitsprinzip verpflichtet und sollen einen Beitrag dazu leisten, den Verlust biologischer Vielfalt in Europa zu stoppen.

Aufgrund der durch Gerichtsurteile vom Jahresanfang aufgeworfenen Frage diskutierte die UMK, wie die Anforderungen der FFH-Richtlinie in der Land- und Forstwirtschaft umgesetzt werden können.

Ferner baten die Umweltministerinnen und –minister, -senatorin und

–senatoren der Länder den Bund, bei der Erarbeitung des Leitfadens für die Land- und Forstwirtschaft eine praxisgerechte Handhabung mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand sicherzustellen.

Emissionshandel

Die Umweltministerkonferenz betonte, dass der Emissionshandel als ein zentrales Instrument der deutschen Klimaschutzpolitik in der zweiten Handelsperiode 2008-2012 weiterentwickelt und in seinen klimaschutzpolitischen Wirkungen weiter gestärkt werden müsse.

Die Umweltministerkonferenz begrüßte den Ansatz der Bundesregierung, das Emissionshandelssystem in der zweiten Periode deutlich zu vereinfachen und die Sonderregeln zu überprüfen und gegebenenfalls einzuschränken. Ziel müsse dabei sein, den Verfahrens- und Vollzugsaufwand für die beteiligten Unternehmen und Behörden zu verringern, die Berechenbarkeit und Transparenz des Emissionshandels zu erhöhen und damit auch die Anreizeffekte des Instruments zu verstärken.

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder baten das Bundesumweltministerium (BMU), sich weiterhin auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass in der dritten Handelsperiode nur noch Anlagen ab einer Mengenschwelle von 25.000 Tonnen CO2/Jahr zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet werden.

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder begrüßten, die Zusage des BMU, die Länder am weiteren Verfahren zum (Nationalen Allokationsplan) NAP II intensiv zu beteiligen.

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder baten das BMU, bei der Erstellung des Mengengerüstes für den NAP II dafür Sorge zu tragen, dass eine Überallokation, wie sie sich für die 1. Handelsperiode abzeichnet, vermieden wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2006
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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