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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Einleitung von Salzlauge aus der Schachtanlage Asse in das stillgelegte Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Silke Lesemann (SPD) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seitens der Asse GmbH gibt es Bestrebungen, ab dem kommenden Jahr radiologisch unbedenkliche Salzlauge aus der Schachtanlage Asse in das stillgelegte Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo in Sehnde einzuleiten. Bei einer öffentlichen Sitzung des Sehnder Ratsausschusses für Stadtentwicklung haben Vertreter der Asse GmbH diese Pläne erläutert und sich bemüht, Bedenken der Gäste mit Sachinformationen zu entgegnen.

In Sehnde stößt diese Nachricht auf ein geteiltes Echo; mittlerweile haben Bürgerveranstaltungen stattgefunden, und eine Bürgerinitiative ist in Gründung.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen haben das Interesse, dass sichergestellt wird, dass es durch die Einleitung der Salzlauge zu keinen negativen Spätfolgen für die Umwelt kommt, und dass es vor und während dieser Einleitung ausreichende Beteiligungsmöglichkeiten für die Betroffenen gibt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Landesregierung ist bekannt, dass die Asse GmbH im Auftrag der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), (ehedem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)), für die in der Schachtanlage Asse II in Remlingen anfallenden Zutrittslösungen neben dem derzeit bestehenden Entsorgungsweg in eine hierfür zugelassene Verwertungsanlage auch andere Alternativen prüft, um eine dauerhaft sichere Entsorgung zu gewährleisten. Dabei wird von der Asse GmbH auch geprüft, ob Verwertungen der Zutrittslösungen in stillgelegten Kalibergwerken zu Flutungszwecken möglich sind.

Im Rahmen gesetzlicher Flutungsvorschriften von ehemaligen Kali- und Salzbergwerken stuft die Landesregierung unbeschadet der Prüfung rechtlicher Voraussetzungen im Einzelfall die Verwendung von gesättigten Salzlösungen gegenüber Süßwasser als die ökologisch und gebirgstechnisch sinnvollere Alternative ein.

Bei den Zutrittswässern aus der Asse handelt es sich um gesättigte Salzlösungen in einer seit Jahren gleichmäßig anfallenden täglichen Menge von ca. 12 m³, die bislang, über viele Jahre bei der Kali + Salz Entsorgung GmbH (K+S) zu Flutungszwecken im ehemaligen Kalibergwerk Mariaglück bei Celle entsorgt wurden. Die Flutung des Bergwerkes Mariaglück wurde am Jahresende 2016 zum Abschluss gebracht.

In den Asse-Zutrittslösungen ist radiologisch als Leitnuklid ausschließlich Tritium messbar. Aktuelle Messungen der Asse-Zutrittslösungen liegen jedoch deutlich unter den Grenzwerten für Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung.


1.Inwieweit arbeiten die zuständigen Landesämter zusammen und tauschen Informationen aus, um bestmögliche, nachhaltige und ggf. alternative Entsorgungsmöglichkeiten zu entwickeln? Nach welchen Kriterien wird hierbei geprüft und entschieden?

Die Entsorgung der salzgesättigten Zutrittslösungen aus der Schachtanlage Asse II ist Sache der BGE/Asse GmbH als Betreiberin der Asse. Die zuständigen Behörden entscheiden auf Antrag der Betreiberin im Rahmen gesetzlich geregelter Verwaltungsverfahren. Ein eigenständiges Gestaltungs- und Initiativrecht steht ihnen dabei nicht zu. Die Prüfung der Zulässigkeit und der Durchführung von Vorhaben der Betreiberin richten sich nach den gesetzlich geregelten Zulassungskriterien und den sonst geltenden rechtlichen Vorschriften. In den Verfahren selbst werden alle relevanten Unterlagen von den jeweils zuständigen Behörden geprüft und im rechtlich erforderlichen Maße Informationen untereinander ausgetauscht.

Bergrechtlich zuständige Überwachungs- und Zulassungsbehörde für die Schachtanlage Asse II ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), das für diesen Bereich fachaufsichtlich dem NMU untersteht. Das Bundesamt für Entsorgungssicherheit (BfE) ist zuständige Überwachungsbehörde nach Atom und Strahlenschutzrecht; atom- und strahlenschutzrechtliche Genehmigungsbehörde ist das NMU.

Das Einleiten von Salzlösungen oder Süßwasser in Bergwerksbetriebe wie Bergmannssegen-Hugo unterliegt dem Bergrecht und wird vom LBEG überwacht und zugelassen. Die Fachaufsicht über das LBEG liegt hier beim NMW.

Die Beteiligung weiterer Behörden, z.B. hinsichtlich wasser- und naturschutzschutzrechtlicher Belange ist abhängig vom jeweiligen Verfahren.

2.Welche höchstmöglichen Einleitungsmengen und welche höchstmögliche Strahlenbelastung sind im Genehmigungsverfahren beantragt (pro Tag, Woche oder Monat), und wie würde sichergestellt, dass keine höherbelasteten radioaktiven Wässer eingeleitet werden?

Dem LBEG liegt weder für die Verbringung von Zutrittswässern aus der Schachtanlage Asse II in ein anderes Bergwerk, noch für anderweitige Entsorgungswege dieser Zutrittslösung ein bergrechtlicher Zulassungsantrag vor. Aus diesem Grund können derzeit keine Angaben zu möglichen Einleitmengen sowie zur chemischen Zusammensetzung dieser Wässer getroffen werden. Dem LBEG ist bisher nur bekannt, dass zwischen der Asse GmbH und der K+S im März 2017 eine privatrechtliche Einigung zur Verbringung von Asse-Zutrittswässern abgeschlossen wurde.

Unabhängig davon dürfen derartige Zutrittslösungen nur angenommen werden, wenn diese auf der Schachtanlage Asse entsprechend den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung freigegeben worden sind und bestimmte Grenzwerte hinsichtlich Tritium und Cäsium-137 nicht überschritten werden. Um die Einhaltung dieser im Genehmigungsverfahren festzulegenden Grenzwerte nachzuweisen, hat eine kontinuierliche Qualitätsüberwachung bei der Verbringung der einzuleitenden Wässer stattzufinden.

3.Welche Entscheidungs- und Beteiligungsmöglichkeiten hätten die betroffenen und angrenzenden Kommunen bzw. die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in den Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Genehmigung?

Die Einleitung von Wässern zur Flutung eines Bergwerkes erfüllt keinen UVP-pflichtigen Tatbestand und erfordert somit kein Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung. Änderungen im Flutungsregime sind in einem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, konkret in einer Ergänzung zum bestehenden Abschlussbetriebsplan für das Bergwerk Bergmannssegen-Hugo, zu regeln.

Das LBEG wird nach Vorlage eines entsprechenden Betriebsplanantrages prüfen, ob von diesem Vorhaben ggfs. andere Behörden in deren Aufgabenbereich sowie Gemeinden als Planungsträger betroffen sind, und diese entsprechend beteiligen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

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