Artikel-Informationen
erstellt am:
25.09.2025
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atom¬rechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Grohnde fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N (normal) 2.1.2 (INES 0) informiert. Im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen wurde festgestellt, dass sich an einzelnen Brandschutzklappen die Dichtung verformt hatte. Die Wirksamkeit gegen Brandausbreitung war jedoch gegeben.
Da mehrere Klappen betroffen waren, ist ein systematischer Fehler nicht auszuschließen. Nach der Meldeverordnung ist ein Ereignis, das möglicherweise auf einem systematischen Fehler beruht meldepflichtig.
Das Ereignis hat keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Rückbau der Anlage.
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25.09.2025