Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Geplante Gesetzesänderungen zum Wolf auf Bundesebene: Konstruktiver Austausch im Dialogforum

Nach hybrider Sitzung im Umweltministerium: Niedersachsen bereitet gemeinsam mit Verbänden Managementplan vor


PI 004/2026

Die Bundesregierung hat kurz vor Weihnachten – nach langem Drängen Niedersachsens – einen ersten Entwurf zur Änderung des Bundesjagd- und des Bundesnaturschutzgesetzes für erleichterte Entnahmen von Wölfen vorgelegt. Dieser Entwurf wird derzeit in den Gremien des Bundesrates behandelt und ist dort auch zustimmungspflichtig. Im gemeinsamen Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“ wurden, wie von Agrarministerin Miriam Staudte und Umweltminister Minister Christian Meyer vorher angekündigt, dieser Entwurf und die aktuellen Änderungsvorschläge des Umweltausschusses des Bundesrats intensiv vorgestellt, diskutiert und Fragen gestellt.

Zu den Gesetzesentwürfen hat Niedersachsen mehrere Anträge in den Bundesrat eingebracht, um die Umsetzung praktikabel, einfach und den jeweiligen Bundesländern angemessen zu machen. Bei der Vorstellung dieser Anträge im Dialogforum wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf des Bundes noch viele Fragen nicht beantwortet, wie beispielsweise das Verhältnis der Managementpläne zum guten Erhaltungszustand in den biogeographischen Regionen oder die konkrete Umsetzung. Der Wolf bliebe nach Aufnahme ins Bundesjagdrecht (wie schon in Niedersachsen seit 2022 im Landesjagdrecht) ein „Doppelrechtler“, unterliegt also als geschütztes Wildtier auch weiterhin dem Artenschutzrecht.

Außerdem sind die Kriterien für die geplanten landesweiten Managementpläne nicht bekannt, da der Bund sich im Gesetzentwurf vorbehält, nähere Details über eine mit dem Bundesrat abzustimmende Verordnung später regeln zu wollen. Trotzdem wird Niedersachsen jetzt konkret die Umsetzung vorbereiten. Dazu und zum weiteren Gesetzgebungsprozess wird sich nun die AG „Wolfsmanagement“ des Dialogforums vertiefter befassen. Ziel ist es, sich gemeinsam mit den Verbänden möglichst auf gemeinsame Kriterien für einen Managementplan zu einigen, um ein regional-differenziertes Management praxisnah und zielgerichtet zum Schutz der Weidetierhaltung in Niedersachsen umzusetzen zu können, ohne den guten Erhaltungszustand des Wolfes zu gefährden. Sorgen der Weidetierhalterinnen und -halter, die Förderung für den Herdenschutz (etwa die Prämie zum Herdenschutz an Deichen) könnten durch das Bundesgesetz entfallen, wurden vom Land klargestellt: Hier sind keine Kürzungen beabsichtigt.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Das war ein guter und konstruktiver Austausch im Dialogforum. Es wurde deutlich, dass wir ein gemeinsames Ziel haben: die Weidetierhaltung in Niedersachsen zu schützen. Nun werden sich die Expertinnen und Expertinnen in der Arbeitsgruppe vertiefter mit den Details befassen. Und die sind wichtig, denn: Einige Vorschläge im Gesetzesentwurf sind noch nicht ausgereift. Gut ist, dass der Bund Kritikpunkte aus unserer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Umweltministerium bereits direkt oder indirekt im Gesetzesentwurf aufgenommen hat. Ich denke da beispielsweise an die Möglichkeit für Bundesländer, den Radius um ein Rissgeschehen verkleinern zu können, wenn ein Schnellabschuss ermöglicht werden soll. Jetzt ist es wichtig, dass Niedersachsen die Beratungen auf Bundesebene weiterhin eng begleitet.“

Umweltminister Christian Meyer: „Guter Herdenschutz bleibt wichtig, denn der Wolf wird dauerhaft in Niedersachsen bleiben. Darum werden wird den Herdenschutz auch künftig mit erheblichen Landesmitteln unterstützen. Der Wolf bleibt auch nach Aufnahme ins Bundesjagdrecht naturschutzrechtlich weiter geschützt und der gute Erhaltungszustand darf durch die geplanten Entnahmen nicht unterschritten werden. Wichtig ist es jetzt, die Entnahmen so zu koordinieren und auch unter den Bundesländern abzustimmen, dass diese schnell, einfach, klar und rechtssicher zum Schutz der Weidetiere erfolgen – und nicht willkürlich. Obergrenzen oder Mindest-Jagdquoten sind im Gesetzentwurf des Bundes nicht vorgesehen und wären auch nicht hilfreich für die Weidetierhaltung. Es macht keinen Sinn, auch da beliebig Rudelstrukturen zu zerstören, wo Wölfe unauffällig sind. Uns liegt sehr an einem niedersächsischen Weg mit landwirtschaftlichen und Umweltverbänden für einen neuen Wolfskonsens in Deutschland. Der Wolf wird nicht wieder ausgerottet, aber da wo es Probleme gibt, müssen wir schnell und geregelt handeln, ohne den Artenschutz zu gefährden.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.01.2026

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln