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Lies: „Rückholung aus der Asse ist alternativlos!“

- Niedersächsisches Umweltministerium Gastgeber einer Antragskonferenz – BGE stellt Pläne zur Rückholung radioaktiver Abfälle aus der Asse vor –


PI 153/2020

Anfang des Jahres hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eine lange vorgetragene Forderung des Landes Niedersachsen erfüllt und einen Rückholplan für die Asse-Abfälle vorgestellt. Auf Einladung des Niedersächsischen Umweltministeriums hat die BGE in der Folge am (heutigen) Mittwoch ihre Pläne für die Genehmigungen zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse vorgestellt. „Damit wurde ein wichtiger Schritt getan“; so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies, „für mich gibt es keine Alternative zur Rückholung der Abfälle aus der Asse. Dieses Versprechen, dass die Politik den Menschen gegeben hat, muss jetzt auch eingelöst werden.“ Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE, sagte: „Angesichts der Dringlichkeit der Aufgabe ist es gut, dass wir nun in die Phase der Wahrnehmbarkeit kommen.“

Bei der heutigen Konferenz wurden die zunächst die Träger öffentlicher Belange, auch die Öffentlichkeit wird zeitnah über den Verfahrensstand informiert werden. Das sogenannte Lex Asse bietet einen einmaligen Rechtsrahmen, um die Rückholung der radioaktiven Abfälle konzentriert und dennoch schrittweise zügig genehmigen zu können. „Dass die Rückholung der radioaktiven Abfälle nicht nur schwierig, sondern auch enorm komplex ist, haben wir heute erneut vor Augen geführt bekommen. Wir betreten juristisches Neuland“, so Lies. Gleichzeit stellte er klar: „Die Rückholung dient dem Schutz der Bevölkerung, der Beschäftigten, der Umwelt und künftiger Generation.“ Es gilt, hohe Standards an die Sicherheit für die Beschäftigten, die mit der Rückholung zu tun haben, und die Bevölkerung zu setzen sowie Eingriffe in die Natur zu minimieren. Um diesem Verfahren, für das es keine Blaupause gibt, gerecht zu werden, wird das Umweltministerium zusätzliches Personal einsetzen. Der technische Geschäftsführer der BGE, Dr. Thomas Lautsch, sagte nach Abschluss der Konferenz: „Wir haben gut zugehört, was die Behörden und Verbände zu unserem ersten Antragskomplex zu sagen haben und haben gute Anregungen beispielsweise für die Umweltverträglichkeitsprüfung mitgenommen. Wir streben nun bald eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung an, um die Themen mit der gesamten interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren.“

Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist das von der Bevölkerung vor Ort und vom Gesetzgeber erklärtes Ziel. Die BGE sichert seit Jahren die Schachtanlage und plant die Rückholung der darin befindlichen radioaktiven Abfälle. Dieses Projekt wird am Ende noch weitere Jahrzehnte dauern und einige Milliarden an Euro kosten – alleine bis zum von der BGE geplanten Start der Rückholung im Jahre 2033 sind von ihr ca. 3,35 Milliarden Euro kalkuliert. Die Planerische Mitteilung der BGE ist bereits jetzt auf der Internetseite der BGE unter dem Link: https://www.bge.de/de/asse/wesentliche-unterlagen/rueckholungsplanung/ veröffentlicht.


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