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Meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Emsland

Druckluftventil im Notstromaggregat ausgetauscht


PI 030/2024


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach den Kriterien N 2.2.1 und N 2.1.2 (INES 0) informiert. Hiernach ist sowohl ein Schaden, insbesondere Riss, Verformung oder Unterschreitung der Sollwanddicke an einer Einrichtung des Sicherheitssystems meldepflichtig als auch der Hinweis auf einen systematischen Fehler.

An der Absperrarmatur in einer Messleitung zu einer von insgesamt zwei Druckluftflaschen eines Notspeisenotstromdieselmotors war das Einschraubgewinde abgerissen, so dass die angeschlossene Druckluftflasche entleert wurde. Die Armatur wurde getauscht und die Druckluftflasche wieder gefüllt. Die Verfügbarkeit des Notstromdieselmotors war mit dem verbliebenen Druckluftflascheninhalt durchgehend gewährleistet. Die Notstromaggregate werden mit Druckluft gestartet.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Nachbetrieb der Anlage.


Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2024

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