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Meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Grohnde

PI 77/2024

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atom­rechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Grohnde fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N (normal) 2.1.1 (INES 0) informiert. Beim Probelauf eines Notstromdiesels traten Vibrationsgeräusche auf. Bei der von der Betreiberin umgehend eingeleiteten Fehlersuche stellte sich heraus, dass an der Halterung einer Kraftstoffleitung eine Schraube gebrochen war.

Nach der Meldeverordnung ist ein Befund an Komponenten des Sicherheitssystems meldepflichtig.

Das Ereignis hat keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Restbetrieb oder den Rückbau der Anlage und hatte keine sicherheitstechnische Bedeutung.


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.07.2024

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