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Lies: „Menschen müssen sich auf handlungsfähigen Staat verlassen können“

- Problemwolf in den Landkreisen Friesland und Wittmund soll entnommen werden -


PI 139/2022


Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am (heutigen) Mittwoch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes in den Landkreisen Friesland und Wittmund erlassen. Aufgrund der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wurde diese Entscheidung im Einvernehmen mit den zuständigen Jagdbehörden getroffen.

Zum Hintergrund: Im Bereich der Landkreise Friesland und Wittmund kam es seit Juli 2022 vermehrt zu Übergriffen auf Rinderherden, durch sechs nachweisliche Wolfsangriffe wurden insgesamt sieben Rinder getötet. Dabei wurden mehrfach Tiere aus Herden gerissen, deren Größe und Zusammensetzung im Regelfall einen Schutz vor Wolfsangriffen darstellen. Der schadensverursachende Wolf hat sich offenbar auf diese Art des Beutemachens spezialisiert und eine entsprechende Jagdtechnik entwickelt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Wolf diese erlernten Fähigkeiten auch künftig zum Beutemachen nutzen und erweitern wird. Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass dieses erlernte Verhalten an andere Rudelmitglieder weitergeben wird.

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entnahme des schadensverursachenden Tieres nach § 45 Abs. 7 in Verbindung mit § 45a BNatSchG sind damit erfüllt. Die Entnahme des schadensverursachenden Wolfes soll kurzfristig einer weiteren Schadensausbreitung entgegenwirken. Die Entnahme hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Niedersachsen. Dazu sagt Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies: „Wir haben in Niedersachsen mittlerweile mindestens 44 Rudel mit etwa 400 Tieren. Und die Population wächst rasant. Der Wolf ist nicht nur in Niedersachsen in seinem Bestand nicht mehr bedroht. Das sage ich gerade auch an die Adresse derjenigen im Land, die sagen, wir würden mit unserem Vorgehen die Ausrottung des Wolfes billigend in Kauf nehmen.“

In Bezug auf die Umsetzung der Ausnahmegenehmigung appelliert der Minister auch an diejenigen, die den besonderen Schutz des Wolfes vorrangig im Blick haben, das gut begründete staatliche Entscheidungen zu respektieren: „Artenschutz braucht Akzeptanz. Gerade in den besonders betroffenen Gebieten müssen die Menschen sich auf den handlungsfähigen Staat verlassen können“, so Lies.


  Bildrechte: MU

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.09.2022
zuletzt aktualisiert am:
15.09.2022

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