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Lies: „Änderung im Naturschutzgesetz elementar wichtig für Küstenschutz“

PI 148/2022


Der Naturschutzbund (NABU) Niedersachsen sowie der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Niedersachsen kritisieren die kürzlich vom Landtag beschlossene Gesetzesänderung, die „das artenreiche Grünland auf Deichen und im Deichvorland außer Schutz“ nehme.

Dazu sagt Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies: „Wir stehen zum Schutz des artenreichen Grünlands in Niedersachsen, die Gesetzesänderung stellt den Schutz des Mesophilen Grünlands keineswegs in Frage. Es sind deutlich weniger als drei Prozent der Grünfläche betroffen, auf der Mesophiles Grünland in Niedersachsen vorkommt. Außerdem ist gerade für artenreiches Grünland auf Deichflächen in besonders schützenswerten Bereichen – insbesondere im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, im Biosphärenreservat Elbtalaue und in FFH-Gebieten – ohnehin ein weitergehender Schutz gewährleistet. Die Änderung im Naturschutzgesetz war aber vor allem mit Blick auf den elementar wichtigen Hochwasser- und Küstenschutz notwendig. Künftig wird so die Deicherneuerung erleichtert. Unsere Deiche haben einen ganz besonderen Stellenwert, denn der Klimawandel und seine Folgen haben uns vor ganz neue, bislang nicht gekannte Herausforderungen gestellt.

Künftig werden wir uns – anknüpfend an den Erfolg des Niedersächsischen Weges – noch frühzeitiger mit den verschiedenen Interessengruppen austauschen, um gemeinsame Wege und Lösungen zu finden – wenn wie in diesem Falle die Belange von Hochwasserschutz, Naturschutz und der Kampf gegen die Klimafolgen aufeinander treffen. Ich bin mir sicher: Bei unserem nächsten Gespräch können wir gut an diesen Erfolg anknüpfen und die aufgekommenen Unstimmigkeiten auch wieder ausräumen. Ein erstes Gesprächsangebot zu genau diesem Thema haben wir dem NABU und dem BUND vergangene Woche schon gemacht.“


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Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2022

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