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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Emsland

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.2.1 (INES 0) informiert. Hiernach sind Schäden an einem sonstigen aktivitätsführenden System meldepflichtig.

An einer Entleerungsleitung des Abwasseraufbereitungssystems wurde demnach eine Kleinstleckage festgestellt, die sich in anhaftenden Ablagerungen an der Leitung zeigte. Da das System potenziell aktivitätsführend ist, ergab sich die Meldepflicht nach AtSMV. Die Untersuchung der anhaftenden Beläge ergab jedoch keine erhöhte Aktivität. Der betroffene Leitungsabschnitt wird zur Ursachenklärung zerstörend untersucht und ausgetauscht werden.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage.

  Bildrechte: MU

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2022

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