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Programmaufruf „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“

Lies: Rund 17 Millionen Euro für Niedersachsens Städte und Gemeinden


PI 084/2020

Niedersachsens Bauminister Olaf Lies hat am 30.07.2020 die Ausschreibung für den neuen „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020“ bekannt gegeben. Die niedersächsischen Städte und Gemeinden können seitdem bis zum 11.09.2020 einen Antrag auf Förderung von Investitionen in Sportstätten stellen.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellt der Bund für das Jahr 2020 den Ländern kurzfristig 150 Mio. € für das Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zur Verfügung, von denen rund 14 Mio. € auf Niedersachsen entfallen. Das Land ergänzt diese Mittel mit weiteren rund 2,8 Mio. € an Landesfinanzhilfen. Die zugrundeliegende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern tritt in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben.

Bauminister Olaf Lies: „Sport kommt in seinen Funktionen als Ausgleich, zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration eine hohe Bedeutung zu. Ich begrüße das neue Sportstättenförderprogramm als Ergänzung zur bewährten Städtebauförderung daher sehr. Gerade die in der Covid-19-Pandemie besonders belasteten Kommunen erhalten so die Möglichkeit sich im Hinblick auf ihre – häufig von Sanierungsstau betroffene – Infrastruktur im Bereich von Sportstätten für die Zukunft aufzustellen.“

Förderfähig sind Sportstätten, die primär der Ausübung von Sport dienen, sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Nebeneinrichtungen (z. B. Umkleide- und Sanitärräume). Weitere Fördervoraussetzung ist u. a., dass die Sportstätte grundsätzlich in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen muss. Gefördert werden können die bauliche Sanierung und der Ausbau, in Ausnahmefällen auch der Neubau.

Anders als in den Regelprogrammen der Städtebauförderung ist eine Förderung zu einem Fördersatz von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich (Bundesbeteiligung 75 %, Landesbeteiligung 15 %).

Nähere Informationen zu dem Förderprogramm sowie die Ausschreibung für das Programmjahr 2020 erhalten Sie unter: https://www.umwelt.niedersachsen.de/sportstaettenfoerderung/investitionspakt-zur-forderung-von-sportstatten-191263.html




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