Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Die Schachtanlage Asse II

Die Schachtanlage Asse II ist ein ehemaliges Salzbergwerk im Landkreis Wolfenbüttel, in dem von 1967 bis 1978 ca. 126.000 Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in 13 ehemaligen Abbaukammern eingelagert wurden. Zwei Kammern liegen im mittleren Teil und zehn in der Südflanke des Bergwerks in einer Tiefe von 725 und 750 Metern. Eine weitere Kammer befindet sich auf der 511-Meter-Ebene. Offiziell wurde die Schachtanlage als Forschungsbergwerk betrieben.

Nach Ende der Einlagerung wurden in der Schachtanlage Asse II noch bis zum Jahr 1995 eine Vielzahl von Forschungsarbeiten durchgeführt. 1997 entschied der Bund, die Forschungsarbeiten in der Schachtanlage Asse II endgültig einzustellen und das aufgrund seiner zentralen Probleme (Grubenstabilität und eindringendes Wasser) mit Risiken behaftete Bergwerk nach den Bestimmungen des Bergrechts stillzulegen.

Nachdem im Juni 2008 öffentlich bekannt wurde, dass radioaktiv kontaminierte Salzlösungen von 2005 bis 2008 ohne strahlenschutzrechtliche Umgangsgenehmigung im Schacht auf die 975-Meter-Ebene gepumpt worden waren, wurde die Schachtanlage Asse II zum 1. Januar 2009 unter das strengere Regime des Atomrechts gestellt und das Atomgesetz (§ 57b) entsprechend geändert.

Seitdem unterliegt die Schachtanlage Asse II nicht mehr allein bergrechtlichen Vorschriften, sondern auch denen des Atomrechts und wird damit formal wie eine kerntechnische Anlage behandelt. Kernstück der Regelung ist, dass die Anlage unverzüglich stillzulegen ist. Ein Vergleich mehrerer Stilllegungsoptionen zeigt 2010, dass sich nur durch die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II die geforderte Langzeitsicherheit nach derzeitigem Stand nachweisen lässt. Der Bundestag verabschiedet 2013 mit breiter politischer Mehrheit die sogenannte Lex Asse, das „Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II“. Die Rückholung wird so im Atomgesetz verankert. Mit der Lex Asse wurden so die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen für die Rückholung und sich anschließender Stilllegung geschaffen, soweit die Rückholung technisch machbar und für die Bevölkerung und die Beschäftigten aus radiologischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen vertretbar ist.

Durch politische Forderungen nach Verfahrensbeschleunigung, großem öffentlichen Druck sowie nicht zuletzt durch Drängen der Niedersächsischen Landesregierung hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Betreiberin ihren Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II im Frühjahr 2020 einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt und mit Vorlage der „Planerischen Mitteilung“ im Herbst 2020 das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz gebeten, das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung gemäß § 57b Atomgesetz zu eröffnen.

Um dieses weltweit einmalige Verfahren der Rückholung radioaktiven Abfälle im politischen Gestaltungsrahmen und im Fokus der landesrechtlichen Verfahrenszuständigkeiten effizient und sicher voranzutreiben hat die Landesregierung Anfang 2021 den Leiter der Abteilung 4 „Atomaufsicht und Strahlenschutz“ mit der Gesamtkoordination der Rückholung der radioaktiven Abfälle beauftragt und als Gesamtkoordinator Schachtanlage Asse II benannt.

Parallel dazu wurde im MU eine "Geschäftsstelle Schachtanlage Asse II" eingerichtet. Dort sollen alle Aspekte und Belange dieses hochkomplexen Genehmigungsverfahrens koordiniert und zusammengebracht werden. Die administrative Umsetzung und Kommunikation der gesamten anstehenden Verfahren werden damit vollständig an zentraler wie auch öffentlicher Stelle konzentriert.

Hierzu werden insbesondere das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Bergbehörde in fachlich fundierter Abstimmung mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden konstruktiv und zielorientiert zusammenarbeiten.

Die Rückholung der ca. 126.000 Fässer mit radioaktivem Abfall soll nach Aussage des Betreibers 2033 starten. Mit der endgültigen Schließung der Schachtanlage Asse II wird frühestens 2050 gerechnet.


Asse Bildrechte: GSF

Schachtanlage Asse II

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.02.2011
zuletzt aktualisiert am:
29.01.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln