Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Leitfaden zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser oder Wind auf landwirtschaftlichen Flächen

 

Die am 1. August 2023 in Kraft getretene Neufassung der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV; BGBI. I, S. 2716) formuliert in § 9 BBodSchV Anforderungen an die Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser oder Wind.

Ein Leitfaden zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser oder Wind auf landwirtschaftlichen Flächen gibt den unteren Bodenschutzbehörden als verfahrensführende Behörden eine Hilfestellung zum Vollzug des § 9 BBodSchV.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln