Lärmschutzbereich militärischer Flugplatz Wittmundhafen
Für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen ist ein Lärmschutzbereich nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm am 04.08.2015 festgesetzt und am 16.10.2015 veröffentlicht worden.
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen
Anlage 1 Übersichtskarte Lärmschutzbereich
Anlage 2 Übersichtskarte Tag-Schutzzonen
Anlage 3 Übersichtskarte Nacht-Schutzzone
Bei der Errichtung baulicher Anlagen im Lärmschutzbereich eines Flugplatzes ist nach der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - (2. FlugLSV) - das erforderliche Bauschalldämm-Maß abhängig von der Zugehörigkeit der baulichen Anlage zu den in den folgenden Karten dargestellten Isophonen-Bänder (Linien gleicher Lautstärke).
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Nachts
Für die Erstellung eines Lärmschutzbereiches sind eine Prognose und die Erstellung eines Datenerfassungssystems (DES) für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen gemäß dem "Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm" in der Fassung vom 31.01.2007 und der "Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)" erforderlich. Im Gegensatz zu zivilen Flugplätzen basiert die Abschätzung der zu erwartenden Flugbewegungszahlen für militärische Flugplatze, wie dem "Flugplatz Wittmundhafen", ausschließlich auf militärischen Planungen und Stationierungsentscheidungen und ist damit nicht Gegenstand einer gesonderten Begründung.
Bericht zum Datenerfassungsystem Flugplatz Wittmundhafen
Datenblätter zum Datenerfassungsystem Flugplatz Wittmundhafen
DES Karte Abflugstrecken
DES Karte Anflugstrecken
DES Karte Platzrunden
DES Karte Hubschrauberstrecken
DES Karte Rollstrecken
DES Übersichtskarte
Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches des Flugplatzes Wittmundhafen ETNT
Berechnungsprotokoll zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches des Flugplatzes Wittmunhafen ETNT
Fluglärmschutzbereich militärischer Flugplatz Wittmundhafen