Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Altablagerungen, Altstandorte & Rüstungsaltlasten

Flächen mit Altlasten im Boden (an Land und im Meer) müssen saniert werden. Der Boden muss also ausgetauscht oder gereinigt werden. Die Verschmutzungen stammen aus der früheren Nutzung durch Militär und Wirtschaft sowie durch eine nicht umweltgerechte Müllentsorgung. Die Herausforderung bei der Sanierung von Flächen mit Altlasten ist in Bezug auf den zeitlichen, technischen und finanziellen Aufwand riesig.
Für die Untersuchung und Sanierung von Militäraltlasten aus dem Bereich der IVG werden nach einem Vergleich 30 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem ist mit dem Verband der erdöl- und ergasfördernden Industrie vertraglich eine Beteiligung an den Kosten von Untersuchungen von Flächen an Standorten ehemaliger Bohrschlammgruben vereinbart worden (Volumen 5 Millionen Euro). Die Kosten der Sanierung hat grundsätzlich der jeweils zuständige Verursacher zu tragen. Für die Wiedernutzung und Sanierung von Brachflächen ist ein Förderprogramm mit Fördermitteln der EU und des Landes aufgelegt worden (Volumen 25 Millionen Euro). Außerdem unterstützt das Land die Unteren Bodenschutzbehörden auf Grundlage der Förderrichtlinie Altlasten – Gewässerschutz bei Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen bei Altlastverdachtsflächen mit Gewässerbezug (Volumen 6 Millionen Euro). Im Rahmen des Baus von Offshore-Windkraftanlagen erfolgen Räumungen von Munitionsaltlasten im Meer.
Ziel ist die eindeutige Identifizierung der Altlasten, die am Dringlichsten angepackt werden müssen. Ziel ist zudem, dass Verursacher möglichst für die Schäden aufkommen.


Altlasten:

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und

  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist

wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Zuständig für die Bearbeitung der Altlasten sind in Niedersachsen in der Regel die unteren Bodenschutzbehörden. Dies sind die Landkreise und die kreisfreien Städte sowie die Städte Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg. Für das Gebiet der Landeshauptstadt und des Landkreises Hannover hat die Region Hannover die Aufgabe übernommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie.


Altablagerungen:

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Die Erfassung ist mit ca. 9400 Altablagerungen abgeschlossen. Zu der Lage der Altablagerungen in Niedersachsen gibt es eine interaktive Karte.

Altstandorte:
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.


Rüstungsaltlasten:

  • Die Rüstungsaltlastenproblematik ist nicht nur auf Flächen der chemischen Rüstungsproduktion bzw. Munitionslagerstätten beschränkt, vielmehr sind damit auch alle Boden-/Wasser- und Luftverunreinigungen durch Chemikalien aus konventionellen und chemischen Kampfstoffen gemeint.

Von 1989 bis 1997 wurde eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt.

Altablagerungen Bildrechte: Basedow

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
05.12.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln