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Luftreinhalteplan Hameln

1. Erstellung

Die Erstellung eines Luftreinhalteplanes für Hameln war erforderlich, weil im Jahr 2007 an der LÜN-Verkehrsstation Hameln-Deisterstraße der Jahresmittelwert plus Toleranzmarge für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten wurde. Der Luftreinhalteplan ist im September 2010 durch den Rat der Stadt Hameln verabschiedet worden.

2. Sachstand bis 2010

Der Bericht des GAA Hildesheim „Modellgestützte Voruntersuchung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Rahmen der NO2-Notifizierung - Hameln –“ zeigte, dass der für PM10 geltende Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ und Tagesgrenzwert (35 Tage > 50 µg/m³) eingehalten wird. Bei NO2 wurde für vier Straßenabschnitte die Überschreitung des im Jahr 2010 geltenden Grenzwertes von 40 µg/m³ ermittelt.

3. Fristverlängerung zur Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes

Da davon auszugehen war, dass die mittlere jährliche NO2-Konzentration 2010 über dem Grenzwert von 40 µg/m³ liegt, hat die Stadt Hameln gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Weiterleitung an das Bundesumweltministerium und die Europäische Kommission mitgeteilt, von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Fristverlängerung für NO2 bis 2015 Gebrauch machen zu wollen. Gegen die Verlängerung der Frist für die Einhaltung des in Anhang XI der Richtlinie 2008/50/EG festgesetzten NO2-Jahresgrenzwerts wurden keine Einwände erhoben. Die Verlängerung galt bis zum 1. Januar 2015 (Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.2.2013 (C(2013) 900 final)).

4. Entwicklung der Luftqualität

Die sich in den letzten Jahren abzeichnende NO2-Verminderung hält weiter an. Die NO2-Immission wird in Hameln seit 2010 bis dato mittels Passivsammler überwacht. Während im Jahre 2015 in Hameln eine NO2-Immission von 43 µg/m³ gemessen wurde, konnte 2017 mit 39 µg/m³ erstmals eine Einhaltung des Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ messtechnisch festgestellt werden. Seitdem sank die NO2-Konzentration an diesem Standort kontinuierlich auf 32 µg/m³ im Jahr 2021 ab.


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