Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

AUKM - AN 5 „Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern"

  Bildrechte: ML Niedersachsen
Logo KLARA 2023-2027

Der Feldhamster war im Jahr 2016 "Wildtier des Jahres" der Schutzgemeinschaft Deutsches Wild.

https://www.deutschewildtierstiftung.de/naturschutz/feldhamster-schutz-auf-dem-acker

Er ist eine typische Art der offenen Kulturlandschaft, wobei in Niedersachsen bevorzugt tiefgründige Ackerflächen mit guter bis sehr guter Bonität in der naturräumlichen Region „Börden“ besiedelt werden. Insbesondere durch die Beeinträchtigung des Lebensraumes und der Nahrungsgrundlage durch Intensivierung der Landbewirtschaftung (z.B. schnelles Abernten der Felder mit Großmaschinen, Störung bzw. Zerstörung der Baue bei der Bodenbearbeitung, Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte, Vergiftung der Nahrung durch intensiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) sind die Bestände innerhalb der letzten 20 bis 30 Jahre massiv zurückgegangen.

Für die Überwinterung benötigt die versteckt lebende Art ein reiches Angebot an Feldfrüchten, die bis zum Beginn des Winterschlafs vorhanden sein müssen. Gerade der Zeitraum von August bis Oktober ermöglicht insbesondere den Junghamstern und Hamsterweibchen erst das Eintragen des ausreichenden Wintervorrates von einigen Kilogramm.

Durch die Förderung soll erreicht werden, dass die Nahrungsgrundlage für den Feldhamster zur Verfügung steht. Ziel ist die Erhaltung und ggf. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes sowie die Aufrechterhaltung und ggf. Wiederherstellung einer stabilen, langfristig sich selbst tragenden Population durch hamstergerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.

Gefördert wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerland zum Erhalt des Feldhamsters. Im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung sind mehrjährige Schonflächen anzulegen und nach bestimmten Bedingungen zu bewirtschaften.
Bördelandschaft   Bildrechte: MU
Bördelandschaft

Der Anbau kann als Schonstreifen oder Schonfläche erfolgen. Schonstreifen müssen dabei eine Seitenbreite von mindestens 15 m besitzen. Schonflächen müssen mindestens eine Größe von 0,25 ha und an einer Stelle eine Mindestbreite von 15 m aufweisen.

Die Verpflichtung kann während des gesamten Verpflichtungszeitraumes auf unterschiedlichen Flächen erbracht werden (rotierende Verpflichtung).

Die betreffenden Flächen sind jährlich mit Wintergetreide oder einem Wintergetreide-Leguminosen-Gemenge als Hauptfrucht zu bestellen. Im ersten Jahr der Verpflichtung ist das Bestellen mit Sommergetreide (ohne Mais) oder einem Sommergetreide (ohne Mais)-Leguminosen-Gemenge zulässig.

Auf mindestens 10 % jedes beantragten Schlages sind die Ernte, Nutzung oder Bodenbearbeitung bis einschließlich 30. September untersagt.

Nach der Ernte müssen Stoppeln mit einer Mindesthöhe 30 cm verbleiben.

Eine Bodenbearbeitung nach der Ernte einschließlich Grubbern ist frühestens ab dem 1. Oktober zulässig.

Als Zuschlag können die Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde und Ernte, Nutzung oder Bodenbearbeitung erst ab dem 1. Oktober bzw. ab dem 16. Februar des Folgejahres vereinbart werden.

Gefördert werden können Ackerflächen innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse in den Landkreisen Göttingen, Goslar, Helmstedt, Hildesheim, Northeim, Osterode, Peine, Schaumburg und Wolfenbüttel sowie den Städten Braunschweig, Göttingen, Hildesheim, Salzgitter und der Region Hannover.

Die derzeit gültige Förderkulisse der Maßnahmen kann in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden.

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=

Sonstiges

Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschl. erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

EU-Logo
Feldhamster Martin Landler   Bildrechte: (c) 2007 - Ing. Martin Landler - www.landler.at

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
08.01.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln