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Überwachung der Kraftstoffqualitäten an Tankstellen

Im Bereich der Automobil- sowie der Kraft- und Brennstofftechnologie gibt es einen kontinuierlichen technischen Fortschritt. Dieser erfordert neben dem Bestreben nach optimalem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt auch regelmäßige Überprüfungen der Kraft- und Brennstoffspezifikationen und deren Auswirkungen auf die Schadstoffemissionen.

Zur Umsetzung der europäischen Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG, geändert durch Richtlinie 2009/30/EG, die zuletzt durch die delegierte Richtlinie 2014/77/EU vom 11.6.2014 geändert worden ist, wurde ein System zur Überwachung der Kraftstoff- und Brennstoffqualität in Deutschland eingeführt. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV). Mit der 10. BImSchV werden zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen, das Einführen und die Beschaffenheit von Kraft- und Brennstoffen gestellt.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 19.12.2023 (BAnz AT 27.12.2022 B6) gilt für die Durchführung und Überwachung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen. Die AVV hat zum Ziel, den zuständigen Behörden Hilfestellung zu geben, um den bundeseinheitlichen Vollzug der 10. BImSchV nach den weiteren Vorgaben der EU sicherzustellen. Die Mindestanzahl der in jedem Beprobungszeitraum (Sommer, Winter) zu nehmenden Stichproben wird in den Tabellen in Anlage 20 der AVV geregelt. Die für die immissionsschutzrechtliche Überwachung zuständigen Behörden der Länder berichten dem Umweltbundesamt bis spätestens 30. April eines jeden Jahres über das Ergebnis der vorgenommenen Untersuchungen zur Überprüfung der geltenden Qualitätsnormen für Kraft- und Brennstoffe aus dem Vorjahr. Die jährlichen Berichte der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zu den Überprüfungen der Kraft- und Brennstoffqualitäten durch die Mitgliedsstaaten werden regelmäßig auf den Internetseiten der EU-Kommission veröffentlicht.

Die Zuständigkeit für die immissionsschutzrechtliche Überwachung obliegt in Niedersachsen gemäß Nr. 8.1.5 der ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz der Region Hannover, den Landkreisen, den kreisfreien Städten, der Stadt Göttingen und den großen selbständigen Städten, und zwar unabhängig davon, dass parallel die staatliche Gewerbeaufsicht in den öffentlichen Tankstellen den Arbeitsschutz (auch nach der Betriebssicherheitsverordnung) vollzieht. Hiervon ausgenommen sind öffentliche Tankstellen, die in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem Betrieb stehen, dessen Hauptzweck der Handel oder die Reparatur von Kraftfahrzeugen ist; diese obliegen der Zuständigkeit der staatlichen Gewerbeaufsicht.

Zur Umsetzung der 10. BImSchV erlässt das Ministerium für Umwelt, Energie, und Klimaschutz per Runderlass Detailregelungen über die Probenverteilung im jeweiligen Untersuchungsjahr an die zuständigen Überwachungsbehörden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2011
zuletzt aktualisiert am:
21.06.2023

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