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Flussgebietseinheit Elbe

Flussgebietsgemeinschaft Elbe   Bildrechte: MU

Die Flussgebietseinheit Elbe erstreckt sich auf einer Fläche von 148.286 Quadratkilometer. Nach Donau, Weichsel und Rhein ist sie das viertgrößte Flusseinzugsgebiet Mitteleuropas.

Die zehn im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie der Bund haben sich darauf verständigt, die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Elbe gemeinsam durchzuführen. Zu diesem Zweck haben sie am 4. März 2004 die Flussgebietsgemeinschaft Elbe gegründet. Damit soll eine methodisch und inhaltlich abgestimmte Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe gewährleistet werden.

Die Flussgebietseinheit Elbe erstreckt sich nicht nur auf die Bundesrepublik Deutschland, sondern auch über die Hoheitsgebiete der EU-Mitgliedstaaten Tschechische Republik, Republik Polen und Republik Österreich. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen von dieser Fläche 65,4 Prozent, auf die Tschechische Republik 33,8 Prozent. Zu Polen und Österreich gehören noch 0,2 bzw. 0,6 Prozent des Gesamteinzugsgebiets.

Die Staaten haben sich darauf verständigt, die Umsetzung der EG-WRRL in einer Koordinierungsgruppe unter dem Dach der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) abzustimmen.

Um eine effektive und koordinierte Vorgehensweise zu gewährleisten, haben die Staaten vereinbart, die Flussgebietseinheit nach hydrologischen Gesichtspunkten in 10 Koordinierungsräume aufzuteilen:

Bundesrepublik Deutschland:

  • Tideelbe
    (zuständige Bundesländer: Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein)
  • Mittlere Elbe/ Elde
    (zuständige Bundesländer: Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern)
  • Havel
    (zuständige Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt)
  • Saale
    (zuständige Bundesländer: Niedersachsen, Thüringen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt)
  • Mulde-Elbe/ Schwarze Elster
    (zuständige Bundesländer: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg)

Tschechische Republik:

  • Eger und Untere Elbe
  • Untere Moldau
  • Beraun
  • Obere Moldau
  • Obere und Mittlere Elbe.

Die auf der linken Seite aufgeführten Links verweisen auf die A- und B-Berichte. Ferner finden Sie dort weitere Informationen zu den Institutionen der Flussgebietseinheiten.

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