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Abwasserentsorgung in Niedersachsen

Eine leistungsfähige Abwasserentsorgung ist Voraussetzung für eine gesunde Infrastruktur. Darüber hinaus ist sie erforderlich, um in den Gewässern ein hohes Güteniveau zu erhalten oder wieder herzustellen.

Generelle Zielsetzung der Abwasserentsorgung ist es, Boden und Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen sowie deren Nutzung und die dortigen Lebensgemeinschaften möglichst nicht zu beeinträchtigen.

Zur Behandlung des Abwassers ist grundsätzlich die Gemeinde verpflichtet. Diese Aufgabe gehört zu ihrem eigenen Wirkungskreis. Im Rahmen ihrer Eigenverantwortung hat sie die Anlagen zur Behandlung von Abwasser den Gesetzen entsprechend zu erstellen, die Unterhaltung dieser Anlagen zu gewährleisten sowie für einen ordnungsgemäßen Betrieb zu sorgen. Eine Kontrolle dieser Maßnahmen findet regelmäßig durch die Einleiterüberwachung und durch die Schau der Kläranlagen statt.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wirkt bei der Abwasserentsorgung mit und

  • sorgt für den Schutz der Gewässer (Gewässerkundlicher Landesdienst),
  • informiert die Kommunen über staatliche Förderungen,
  • unterstützt die Entwicklung leistungsfähiger Verfahren,
  • überwacht die Abwassereinleitungen aus bestimmten industriellen Kläranlagen und
  • übernimmt die Berichtspflichten an die Europäische Union.
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