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Gewässerkundlicher Landesdienst GLD

Um die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen zur Wasserbewirtschaftung sicherzustellen, unterhalten die Bundesländer gewässerkundliche Dienste. Für das Land Niedersachsen sind der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit den vielfältigen Aufgaben des gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) betraut (siehe Rechtsgrundlagen).Die Aufgaben des GLD sind im Niedersächsischen Wassergesetz (§ 29 NWG) festgelegt.

Gewässer und damit auch Grundwasser sind als Bestandteil des Naturhaushalts nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 6 WHG) zum Wohl der Allgemeinheit so zu bewirtschaften, dass sie vor nachteiligen Veränderungen geschützt sind und die Funktions- und Leistungsfähigkeit als Lebensraum für Flora und Fauna erhalten bleibt bzw. verbessert wird. Die Bewirtschaftungsziele sind in § 47 WHG (bzw. § 87 des Niedersächsischen Wassergesetzes, NWG) näher definiert. Im Zusammenhang mit Nutzungen oder Eingriffen sind Beeinträchtigungen von Landökosystemen und Feuchtgebieten möglichst zu vermeiden. Der GLD hat die Aufgabe, hydrologische Daten zu sammeln und aufzubereiten, die für wasserwirtschaftliche Planungen, Entscheidungen und sonstige Maßnahmen erforderlich sind. Die Arbeit des GLD liefert Grundlageninformationen zur Erfüllung der Bewirtschaftungsziele.

Aufgaben

Aufgaben des GLD sind nach §29 des NWG die Ermittlung, Aufbereitung und Sammlung hydrologischer Daten, die für wasserwirtschaftliche Planungen, Entscheidungen und sonstige Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Ermittlung, Auswertung und Dokumentation der aktuellen Grundwassergüte und -standsdaten sowie das Erkennen längerfristiger Entwicklungen im Rahmen der Berichtspflichten (z. B. Wasserrahmenrichtlinie, Gewässerkundliches Jahrbuch) sowie im Rahmen der Raumordnung und Landesplanung. Eine nicht unwesentliche Aufgabe ist auch die Analyse von Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt. Darüber hinaus werden Fachberichte, thematische Karten, Standardberichte und Publikationen herausgegeben. Es erfolgt zum einen die Darstellung des hydrologischen Gesamtbildes der Gewässer, zum anderen werden die Auswirkungen von Benutzungen auf die Gewässer und ihre ökologischen Veränderung untersucht und bewertet. Der GLD berät alle Stellen des Landes und die dessen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechtes. Er ist immer zu beteiligen, wenn durch Entscheidungen, Maßnahmen oder Planungen wesentliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten sind. Die dabei ermittelten Daten werden für Dritte bereitgestellt.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt der GLD das Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen (GÜN). Die darin integrierten Grundwassergüte- und Standsmessnetze erstrecken sich auf das gesamte niedersächsische Grundwasser in den Flussgebietseinheiten Weser, Elbe, Ems und Vechte (Rhein). Das Gewässerüberwachungssystem dient auch zur Sammlung von Daten zur Erfüllung nationaler und internationaler Verpflichtungen. In seinem Messkonzept (PDF) hat der NLWKN alle Untersuchungsprogramme zur Güte- und Mengenermittlung (Parameterumfang, Messturnus) zusammengefasst.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2015
zuletzt aktualisiert am:
17.06.2016

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