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Pflanzenschutzmittel (PSM)

Pflanzenschutzmittel und ihre Abbauprodukte können für den Menschen und andere Organismen toxisch wirken. Ihre Abbaubarkeit und Mobilität in der Umwelt und der Nahrungskette ist je nach Substanz unterschiedlich. Der Grenzwert für PSM beträgt nach TrinkwV (2013) 0,1 µg/l für Einzelstoffe, bzw. 0,5 µg/l für die Summe der Einzelstoffe. Die Schwellenwerte nach GrwV (2010) sind identisch.

Als PSM werden Stoffe bezeichnet, die dazu bestimmt sind Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Viren) oder sonstigen Schadorganismen zu schützen. Nach den Zielorganismen unterscheidet man vor allem Herbizide, Fungizide und Insektizide. Zu den PSM gehören auch Stoffe, die unerwünschte Pflanzen abtöten oder in anderer Weise als Nährstoffe die Lebensvorgänge von Pflanzen beeinflussen, zum Beispiel als Wachstumsregler (Bliefert, 1995). Pflanzenschutzmittel enthalten neben den eigentlichen Wirkstoffen sogenannte Beistoffe, welche die toxische Wirkung für bestimmte Organismen unterdrücken, die Wirkung der Wirkstoffe verstärken oder die Eigenschaften für die Verwendung, Ausbringung und Aufnahme optimieren (Bliefert, 1995).

Metaboliten sind Abbauprodukte der Wirkstoffe oder Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln, die in der Umwelt oder in Organismen entstehen. Relevante Metaboliten sind Abbauprodukte von Wirkstoffen zugelassener PSM, die hinsichtlich ihrer pestiziden Aktivität vergleichbare Eigenschaften besitzen wie der Wirkstoff, oder wegen ihrer biologischen Wirksamkeit (toxische oder ökotoxische Eigenschaften) Grundwasser oder andere hiervon abhängige Ökosysteme oder die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden (UBA, 2008).

Die in Grund- und Oberflächengewässern nachweisbaren Pestizide stammen aus der Landwirtschaft allgemein, dem Gemüse- und Gartenbau, dem Obst- und Weinbau, der Forstwirtschaft, sowie aus öffentlichen, privaten und industriellen Einsätzen (UBA, 2004).

Aus chemischer Sicht unterscheidet man verschiedene Pestizidgruppen, die sich in ihrer Abbaubarkeit, Verlagerbarkeit, Wasser- und Fettlöslichkeit stark unterscheiden. Entsprechend ist eine Gefährdung des Grundwassers abhängig von der Verlagerungsgeschwindigkeit (Größenordnung zwischen 1 m/d bis 1 m/a; UBA, 2008) und der Abbaugeschwindigkeit (Wochen bis Jahre; Bliefert, 1995).

Typische Herbizide beinhalten Sulphonyl-Harnstoffe, Thiocarbamate, Triazine oder Harnstoffe; Fungizide beinhalten Azole, Morpholine, Phenylamide und anorganische Verbindungen; zu den insektiziden Wirkstoffen zählen die Carbamate, Organophosphate und Pyrethroide. In den vergangenen Jahren vollzog sich ein Wandel von schwerabbaubaren, fettlöslichen und folglich schwer wasserlöslichen Wirkstoffen zu leichter abbaubaren Substanzen (UBA, 2004).

Neben den gewünschten toxischen Wirkungen weisen PSM auch unerwünschte Eigenschaften auf. PSM und ihre Metaboliten können für Menschen und andere, nichtschädliche Organismen giftig sein. Die möglichen toxischen Wirkungen nehmen dabei ein breites Spektrum ein. Je nach ihren chemischen Eigenschaften reichern sie sich in der Nahrungskette an oder belasten Grund- und Oberflächengewässer und letztendlich dort lebende Organismen oder das Trinkwasser. Der Abbau von PSM kann sich unterschiedlich schnell vollziehen und entweder eine nur kurzzeitige oder eine dauerhafte Gefährdung hervorrufen.

Auch den sogenannten nicht-relevanten Metaboliten (nrM) kann eine Bedeutung als Vorstufe toxikologisch relevanter Reaktionsprodukte zukommen, die zum Beispiel im Zuge der Trinkwasseraufbereitung entstehen können. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) für nicht relevante Metaboliten (UBA, 2008).



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