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Geräuschquellenarten

Im Rahmen des akustischen Immissionsschutzes werden folgende Geräuschquellenarten unterschieden:

  • Straßenverkehr
  • Luftverkehr
  • Schienenverkehr
  • Gewerbe- und Industrieanlagen
  • Sport- und Freizeitanlagen

Für jede Geräuschquellenart existieren in Abhängigkeit der Gebietsart unterschiedliche Immissionswerte: Grenzwerte, die es nicht zu überschreiten gilt.

Zum Schutz vor Lärm in Kurgebieten wird darüber hinaus den Kurgebietsgemeinden durch das neue niedersächsische Lärmschutzgesetz die Möglichkeit eingeräumt, einen erweiterten Lärmschutz festzulegen.

Umweltbericht 2015  

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
16.02.2016

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