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Schienenverkehr

Vom Schienenverkehr fühlen sich zirka 38 Prozent der Bevölkerung belästigt, 19 Prozent „etwas“, etwa vier Prozent „stark“ und 2 Prozent äußerst (Abb. 08). Die Belastungen sind so hoch, dass auf Jahre hinaus ein Lärmsanierungsbedarf für bestehende Eisenbahnstrecken existiert. Der Bund hat daher zahlreiche Projekte für die Lärmsanierung aufgelegt und mit erheblichen aber noch nicht ausreichenden Mitteln ausgestattet. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am 02.07.2013 ist der Schienenbonus von fünf Dezibel für alle zukünftigen Streckenplanungen ab 01.01.2015 nicht mehr anzuwenden.

Mit dem Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz) vom 20.07.2017 ist mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 das Fahren oder Fahrenlassen von Güterzügen, in die laute Güterwagen eingestellt sind, auf dem deutschen Schienennetz verboten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
12.12.2018

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