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Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hat die Europäische Union erstmals eine Regelung zu dem Lärm, „dem Menschen in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind“ getroffen. Die Richtlinie hat zum Ziel, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungs­lärm zu vermeiden und zu vermindern. Dazu werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren und die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in Kenntnis zu setzen. Daher müssen für bestimmte Gebiete und Schallquellen strategische Lärmkarten erstellt und Aktionspläne entwickelt werden, wenn festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen nicht erfüllt sind.


Umweltbericht 2015  

In Niedersachsen wurde das Hauptverkehrsstraßennetz, der Großflughafen Hannover-Langenhagen sowie die Ballungsräume Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Braunschweig, Hildesheim und Göttingen kartiert. Das Haupteisenbahnstreckennetz wurde durch das Eisenbahnbundesamt kartiert. Die bestehenden Zuständigkeitsregelungen können Sie aus folgender Grafik entnehmen (Abb. 03).


Umweltbericht 2015  

Link zur Kartierung der Haupteisenbahnstrecken (EBA)

Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgte für die Lärmkarten erstmalig zum 30. Juni 2012. Eine Aktualisierung erfolgt alle fünf Jahre.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
17.10.2017

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