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Antwort auf die mündliche Anfrage: Verhindert der NLWKN das umfassende Monitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf-Angermann, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Andre Bock, Frank Oesterhelweg und Axel Miesner (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der/des Abgeordneten

In einer Unterrichtung durch die Landesregierung im Umweltausschuss am 8. August 2016 wird Folgendes erläutert: „In der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Umweltministerium und der Landesjägerschaft heißt es: ‚Die Landesjägerschaft unterstützt das Land, indem sie das Wolfsmonitoring einschließlich des Einsatzes der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater koordiniert und alle direkten und indirekten Wolfsnachweise kontinuierlich in digitaler Form festhält, bewertet und vierteljährlich an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz/ Fachbehörde für Naturschutz weitergibt.‘"

Auf der Internetseite zum Wildtiermanagement der Landesjägerschaft Niedersachsen (http://www.wildtiermanagement.com/wildtiere/haarwild/wolf/monitoring/) kann folgendes Statement gelesen werden:

„Für das laufende Monitoringjahr sind bis zum jetzigen Zeitpunkt fast 1.400 Meldungen in das Monitoring eingeflossen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Anzahl an Meldungen vom vorherigen Monitoringjahr in diesem Monitoringjahr erreicht wird. Die Gründe für diese Entwicklung sind unterschiedlich, ein Populationsrückgang ist allerdings sehr unwahrscheinlich und kann aus Sicht der Monitorings ausgeschlossen werden. Da diese Entwicklung überraschend ist, hat die LJN Nachforschungen angestellt und kam zu folgendem Ergebnis:

- In Gebieten, die bereits seit Längerem von Wölfen besiedelt wurden, macht sich eine gewisse Meldemüdigkeit bemerkbar: Es werden nicht mehr alle Hin- und Nachweise gemeldet.

- Vor allem in Ausbreitungsgebieten werden aus Angst vor Wolfstourismus Hinweise auf Wolfsvorkommen zurückgehalten. Hinweise auf Wolfsvorkommen werden auch an das Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeldet. Allerdings werden von dort nicht alle Meldungen an das Wolfsmonitoring der LJN weitergeleitet, sodass dies eine der wesentlichen Ursachen für den Meldungsrückgang ist.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Amtlich verantwortlich für das Monitoring und die Meldungen über den Erhaltungszustand an Bund und EU ist das Land Niedersachsen, das mit der Durchführung die Fachbehörde für Naturschutz, NLWKN, beauftragt hat. Mit der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) hat das Land einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, im Rahmen dessen die LJN das Land bei der Durchführung des Monitorings aktiv unterstützt. Der LJN ist die Anzahl der Meldungen bekannt, es wird nichts verborgen oder verschleiert, allerdings beansprucht die Aufarbeitung aller Meldung einen zusätzlichen Aufwand.

Es gibt einzelne Melder, die sich weigern, ihre Meldungen direkt an die LJN abzugeben. Für diese Fälle ist zwischen LJN und NLWKN vereinbart, dass die entsprechenden Meldungen, nach einer entsprechenden SCALP–Bewertung durch den NLWKN, an die LJN weitergeleitet werden. Meldungen, die neue Tatbestände, vor allem neue Vorkommen oder spezielle Situationen zum Inhalt haben, werden der LJN unmittelbar und zeitnah übermittelt.

Völlig unabhängig von diesen Monitoringmeldungen sind die Meldungen über Schadensfälle bei Nutztieren; die entsprechende Statistik wird vom NLWKN immer zeitnah aktualisiert und ist auf der Internetseite der LJN für jedermann einsehbar.

1. Warum liefert der NLWKN die benötigten Daten nicht an seinen Kooperationspartner?

Benötigte Daten für die Beurteilung der aktuellen Situation des niedersächsischen Teils der westpolnisch-zentraleuropäischen Wolfspopulation erhält der Kooperationspartner LJN in der Regel zeitnah. Meldungen von geringerer Bedeutung – weil sie aus Gebieten stammen, in denen die Situation klar ist und die jeweilige Meldung selbst ohne Neuigkeitswert ist (Spuren, Funde von Kot und Wildtierrissen etc.) und lediglich das bereits vorhandene Bild untermauert, müssen wegen anderer prioritärer Aufgaben (amtliche Feststellung bei Nutztierrissen, Bearbeitung von Anträgen für Billigkeitsleistungen, Beratung von Nutztierhaltern usw.) gegebenenfalls auch längere Zeit auf ihre Übermittlung warten.

2. Werden die fehlenden Daten für den Meldebericht an die Europäische Union nachgereicht?

Die Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union und dem Bund wird vom NLWKN erfüllt, nicht von der LJN; eine Übermittlung jeder Einzelmeldung ist dabei weder notwendig noch sinnvoll.

3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Kooperationspartner in Zukunft die benötigten Daten zeitnah zur Verfügung gestellt bekommt?

Die für die Erstellung des jeweiligen Quartalsberichts bedeutsamen Informationen erhält der Kooperationspartner LJN zeitnah. Im vereinbarten direkten Dialog zwischen NLWKN und LJN sollen zusätzliche Informationsbedürfnisse unmittelbar abgestimmt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

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