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Energiestaatssekretärin Almut Kottwitz: „Bis 2050 sollen Windenergieanlagen an Land 20 GW Leistung liefern“

Presseinformation Nr. 114/2014

Niedersachsen ist das Windenergieland Nr. 1 in Deutschland. In keinem anderen Bundesland drehen sich so viele Windmühlen wie zwischen Harz und Küste: Hierzulande ist heute eine Leistung von insgesamt 7.819 MW installiert. Das entspricht fast einem Viertel der bundesweit installierten Leistung. Dennoch will die Landesregierung noch weitere Potenziale für die Windenergie in Niedersachsen nutzen. „Bis 2050 sollen Windenergieanlagen an Land 20 GW Leistung liefern“, erklärte Staatssekretärin Almut Kottwitz heute in Hannover.

Rund 4000 Anlagen sind erforderlich, wenn man von einer zukünftigen Anlagengeneration mit einer durchschnittlichen Leistung von 5 MW ausgeht, um die geplanten 20 Gigawatt zu erreichen. Dafür werden rund 1,4 Prozent der Landesfläche benötigt. Zum Vergleich: Die 5.530 Windenergieanlagen in Niedersachsen belegen heute gut ein Prozent der Landesfläche. „Uns ist bewusst, dass die Errichtung weiterer Windenergieanlagen nicht überall auf Begeisterung stoßen wird. Aber die Windenergie als kostengünstige, etablierte und klimafreundliche Technologie bildet das Kernstück der Energiewende im Stromsektor. Ihr weiterer Ausbau ist ein wesentlicher Baustein der deutschen Energie- und Klimapolitik. Sie ist substantiell für das Gelingen der Energiewende, die wir alle wollen“, so Kottwitz.

Um die ehrgeizigen Ziele voranzubringen arbeitet man im Umweltministerium gemeinsam mit dem Wirtschafts-, Innen-, Sozial- und Landwirtschaftsministerium an einem Windenergieerlass, den die Landesregierung noch bis zum Jahresende beschließen soll. Beraten wird der Erlass in einem Dialogforum, zu dem auch die Umweltverbände, die kommunalen Spitzenverbände, Vertreter der Wissenschaft und der Windenergiebranche eingeladen sind. „Wir wollen die unterschiedlichen Interessenvertreter von vornherein mit am Tisch haben, um frühzeitig Konfliktpotentiale zu erkennen und nach Möglichkeit auf konsensuale Lösungen hinzuarbeiten, denn der Ausbau der Windenergie muss umwelt- und sozialverträglich geschehen“, erläuterte Kottwitz.

Der Windenergieerlass wird allerdings nicht auf allen Konfliktfeldern zu Lösungen führen. Ausgerechnet bei den Flächenausweisungen für die Windenergienutzung kann der Erlass den zuständigen Behörden keine verbindlichen Vorgaben machen. Das kann aus rechtlichen Gründen nur das Landesraumordnungsprogramm. Das Kabinett hat zwar dem für die Raumordnung zuständigen Landwirtschaftsministerium einen entsprechenden Prüf- und Arbeitsauftrag zur Änderung des Programms erteilt. Doch müssen für das aufwändige Änderungsverfahren erst die erforderlichen Gutachten und sonstigen Unterlagen erarbeitet werden. Bis dahin können Angaben in einem Windenergieerlass zu den erforderlichen Flächen für die Windenergienutzung nur Orientierung sein. „Aber immerhin geben sie den planenden Behörden einen deutlichen Fingerzeig, wohin der Hase läuft“, so die Staatssekretärin.

Weitere Informationen:

» Windenergie als Kernstück der Energiewende

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.08.2014
zuletzt aktualisiert am:
15.09.2014

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