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Elbvertiefung

Rede von Wirtschaftsminister Walter Hirche in Vertretung von Umweltminister Hans-Heinrich Sander zum Entschließungsantrag der SPD Drucksache 15/ 3908


Pressemitteilung Nr. 124/2007

-Es gilt das gesprochene Wort-

Anrede,

die Landesregierung hatte tatsächlich gehofft, dass Sie Ihr in dem vorliegenden Entschließungsantrag formuliertes Anliegen nicht weiter verfolgen würden.

Mit diesem Entschließungsantrag beharren Sie darauf, die Entscheidung der Landesregierung über das von ihr zu erteilende Einvernehmen nach § 14 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes zum geplanten Elbausbau von einer ausdrücklichen "Ermächtigung" des Landtages abhängig zu machen.

Meine Damen und Herren von der SPD, der von Ihnen beauftragte Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat hierzu festgestellt, dass "durch eine Entschließung ein Parlamentsvorbehalt nicht rechtswirksam begründet werden kann".

Genau dies war der entscheidende Punkt im Entschließungsantrag, den Minister Sander zu Recht kritisiert hat.

Dennoch: Die Landesregierung hat mehrfach erklärt und versichert, dass der Landtag bei der Frage des Einvernehmens zur Elbvertiefung in geeigneter Weise beteiligt wird. Und dies wird auch für die nächste Legislaturperiode gelten.

Ich hoffe sehr, meine Damen und Herren, dass wir in dieser für Niedersachsen äußerst bedeutsamen Frage des Ausbaus der Unterelbe schnellstmöglich zu einer gemeinsamen, ziel- und sachorientierten Diskussion um die Sache zurückkehren und uns nicht auf Nebenkriegsschauplätzen wie der Frage, ob eine Entschließung fordern darf, was nicht rechtswirksam begründet werden kann, verlieren. Wir könnten uns dann nämlich darauf konzentrieren, mit dem Bund und der Hansestadt Hamburg die drängenden und zum Teil noch ungelösten fachlichen Fragen zu diskutieren, die die geplante nächste Elbvertiefung aufwirft. Ich nenne hier nur das Stichwort Deichsicherheit.

Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, die niedersächsischen Belange gegenüber dem Bund und der Hansestadt Hamburg so zu vertreten, dass sie bei der Entscheidung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung über den beantragten Planfeststellungsbeschluss auch berücksichtigt werden.

Wir sollten deshalb die vordergründige Diskussion um die Art und Weise der Beteiligung des Landtages an dieser Stelle beenden.

Erst das Land, erst Niedersachsen und dann die Partei, Herr Jüttner, wäre in dieser Frage- und auch in anderen- hilfreich meine Damen und Herren.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.10.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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