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Staatssekretärin Almut Kottwitz zu Kernpunkten der neuen Richtlinie Wolf: "Das Land kommt künftig nicht mehr nur für Schäden auf, sondern fördert auch Herdenschutz"

Presseinformation Nr. 124/2014

Noch in diesem Jahr sollen Nutztierhalter in Niedersachsen Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und Zubehör für den vorbeugenden Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen können. „Mit einer neuen Richtlinie wollen wir einen entscheidenden Beitrag zu einem möglichst konfliktarmen Nebeneinander von Wolf und Mensch leisten“, erklärte Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz am Donnerstag (heute) in Hannover. Das Land werde künftig nicht mehr nur für Schäden aufkommen, die der Wolf verursacht, sondern auch Präventionsmaßnahmen fördern.

„Wir nehmen die Ängste sehr ernst“, betonte Kottwitz. „Gleichwohl werben wir weiter für das Nebeneinander.“ Insbesondere die Nutztierhalter sollen nicht alleingelassen werden. In Zukunft sollen deshalb auch Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen – für Schutzzäune und Herdenschutzhunde – gewährt werden. „Wir wollen auf Basis eines landesweit abgestimmten Richtlinienentwurfs bis zum Jahresende mit der Förderung beginnen“, sagte die Staatssekretärin. Dabei sind die beihilferechtlichen Vorgaben der EU einzuhalten. Es ist geplant, die Richtlinie von der EU notifizieren zu lassen.

Konkret regelt die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen“ (Richtlinie Wolf) erstens die Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen, die vom Land bereits gezahlt werden, sowie zweitens die neuen Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen:

Bei den Billigkeitsleistungen handelt es sich um freiwillige Zahlungen des Landes für durch den Wolf getötete oder verletzte Schafe, Ziegen, Gatterwildtiere, Rinder, Pferde, Jagd- und Hütehunde sowie Herdenschutztiere. Nicht nur Nutztierhalter im Haupt- oder Nebenerwerb, sondern auch Hobbynutztierhalter erhalten weiterhin Billigkeitsleistungen bei Schäden, wie die Staatssekretärin erläuterte.

Als Präventionsmaßnahmen sollen künftig Aufrüstungen und einmalige Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör zur Erreichung eines wolfsabweisenden Grundschutzes sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden gefördert werden – und zwar vorrangig in der sogenannten Förderkulisse Herdenschutz, das heißt in den Gebieten, in denen sich der Wolf angesiedelt hat. Grundsätzlich soll es Zuwendungen für Herdenschutzmaßnahmen für die Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild geben. Im Ausnahmefall können auch Schutzmaßnahmen für Rinder und Pferde gefördert werden. Nutztierhalter im Haupt- oder Nebenerwerb können Förderanträge stellen.

Weitere Informationen: Wölfe in Niedersachsen

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erstellt am:
25.09.2014

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