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Zweckentfremdungsverbot weiterer Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum

Pressemitteilung 25/2019

Zu dem Zweckentfremdungsverbot, das der Niedersächsische Landtag heute (Donnerstag) beschlossen hat, sagt Umwelt- und Bauminister Olaf Lies:

„Das Zweckentfremdungsverbot ist ein wichtiger Baustein in einem ganzen Paket von Maßnahmen zur Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Dem Geschäft von Investoren, die Wohnungen oder ganze Häuser in bester Innenstadt- oder Strandlage aufkaufen, um sie dann gut zahlenden Touristen zu überlassen oder aus spekulativen Gründen leerstehen zu lassen, schieben wir hiermit einen Riegel vor. Mieterinnen und Mieter sollen in attraktiven Lagen bezahlbare Wohnungen finden und nicht an den Stadtrand oder aufs Festland verdrängt werden. Damit ist das Zweckentfremdungsverbot eine weitere Maßnahme, um der steigenden Wohnungsnot zu begegnen.“

Nach Inkrafttreten des Gesetzes können Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt das Zweckentfremdungsverbot durch Satzung für höchstens fünf Jahre einführen. Somit brauchen Wohnungseigentümer oder Mieter eine Genehmigung, wenn sie ihre Wohnung dauerhaft untervermieten wollen. Ohne diese Genehmigung dürfen umgewandelte Ferienwohnungen nicht auf Onlineportalen angeboten werden. Es werde weiterhin möglich sein, dass „Messe-Muttis“ einzelne Zimmer ganzjährig ohne Genehmigung an Messegäste oder Touristen vermieten dürfen, so der Minister weiter. Auch die Untervermietung für bis zu zwölf Wochen sei weiter ohne Genehmigung möglich. „Wir wollen niemandem verbieten, sein Einkommen oder seine Rente durch zeitweise Vermietung seiner Wohnung an Feriengäste aufzubessern“, so der Minister. „Es geht uns um das lukrative großangelegte Geschäft, bei dem nur die Investoren profitieren.“

Auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände war die Entscheidung über das Zweckentfremdungsverbot vorgezogen worden. Nach der Sommerpause soll das Wohnraumschutzgesetz ebenfalls in den Landtag eingebracht werden. Mit dem Gesetz sollen Mieter vor unzumutbaren Wohnverhältnissen geschützt werden. Städte und Gemeinden erhalten die Möglichkeit, frühzeitig gegen Missstände vorzugehen, da wo das Bau- und Ordnungsrecht nicht greift. Die Kommunen können dann die Instandsetzung von Gebäuden und Wohnungen anordnen. Schließlich können auch Wohnungen geräumt werden, wenn sie überbelegt sind. Ziel ist es, den Mieterschutz zu stärken und die Verwahrlosung von Gebäuden auf Kosten der Mieter zu verhindern.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.03.2019

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