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Rote Listen in Niedersachsen
Im Niedersächsischen Naturschutzgesetz (§ 2b NNatSchG) wurde festgelegt, dass die Roten Listen in Niedersachsen alle 5 Jahre aktualisiert werden sollen. Die Roten Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in Niedersachsen.
Insgesamt liegen Rote Listen für 22 Artengruppen vor, deren Aktualitätsstand sehr unterschiedlich ist. Die Aktualisierung der Roten Listen erfolgt durch den NLWKN.
Aktualisiert wurden bis dato folgende Rote Listen: Libellen (2021), Brutvögel (2022), Süßwasserfische, Rundmäuler und Krebse (2023, durch das LAVES erstellt). Im August 2025 wurden die Aktualisierungen der Roten Listen Säugetiere und Heuschrecken veröffentlicht.
Derzeit wird weiterhin an der Aktualisierung bzw. Neuerstellung von Roten Listen für folgende Organismengruppen gearbeitet: Amphibien & Reptilien, Großschmetterlinge, Wildbienen, Käfer mehrere Gruppen (inkl. Wasserkäfer & Laufkäfer), Binnenmollusken, Gefäßpflanzen, Großpilze, Zikaden, Urzeitkrebse sowie Armleuchteralgen.
Diese prioritär zu aktualisierenden Listen wurden anhand verschiedener Kriterien wie Alter, Relevanz für Planung und Management, Umsetzbarkeit und Datenverfügbarkeit ausgewählt. Datenaufbereitungen sowie Datenerhebungen im Gelände und die Schließung von Datenlücken, auch über die Integration von Datenbeständen Dritter, stehen für die prioritär zu aktualisierenden Roten Listen weiterhin im Vordergrund.
Der Arbeitsumfang sowie Zeitplan zur Aktualisierung der einzelnen Roten Listen hängt vom Umfang der Artengruppe, erforderlichen Datenkonsolidierungen und Nachkartierungen sowie der ggf. nötigen Beteiligung von weiteren Expert:innen ab.
Für die große Klasse der Insekten sieht der „Niedersächsische Weg“ zudem innerhalb des Punktes 6 die Etablierung eines landesweiten Insektenmonitoring vor. Das standardisierte „Monitoring von Heuschrecken im Grünland“ wurde 2022 gestartet, das Modul „Monitoring Tagfalter & Widderchen auf Landschaftsebene“ zu Beginn des Jahres 2024 im Gelände begonnen. Mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA) hat der NLWKN eine Absichtserklärung (MoU) geschlossen, im Bereich Biodiversitäts-Monitoring und insbesondere beim Arthropoden-Monitoring eng zusammenzuarbeiten. Für den Aufbau eines landesweiten Wildbienen-Monitorings ist der NLWKN im engen fachlichen Austausch mit dem Institut für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut (JKI).