FFH
Niedersachsen überprüft Liste seiner FFH-Gebiete
PI 31/2003 Hannover. Niedersachsen wird – wie alle anderen Bundesländer - die Liste seiner 172 nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) gemeldeten Gebiete fachlich noch einmal über-prüfen. Das hat das Kabinett nach Unterrichtung durch das Umweltministerium über den Stand der Umsetzung der FFH-Richtlinie am (heutigen) Dienstag beschlossen. Im vergange-nen Jahr hatte die EU-Kommssion die von den Mitgliedstaaten eingereichten FFH-Gebietslisten mit Hilfe sogenannter wissenschaftlicher Seminare bewertet und auch bei den deutschen Vorschlägen eine Reihe von Defiziten aufgelistet. Das Kabinett beauftragt das Umweltministerium, die vorliegenden EU-Protokolle der Seminare in enger Abstimmung mit dem Bund auszuwerten. Sollte sich daraus ein Handlungsbedarf Niedersachsens zur Ergän-zung seiner FFH-Gebietsvorschläge ergeben, wird dieser nach einem regionalen Beteili-gungsverfahren unter Einbeziehung der betroffenen Ressorts und der Staatskanzlei der Lan-desregierung zur Entscheidung vorgelegt. Der Bundesrepublik Deutschland droht bei einer aus Sicht der Komission nicht vollständigen Umsetzung der FFH-Richtlinine ein Zwangsgeld-verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof